Shoppen in Fulda soll einfacher werden

Fuldaer Einzelhandel führt Bändchen zur 2G-Kontrolle ein

In vielen Fuldaer Einzelhandelsgeschäften können Kundinnen und Kunden ab morgen, 21. Dezember, sogenannte 2G-Bändchen bekommen, mit denen das Einkaufen in der Innenstadt unkomplizierter wird. Die teilnehmenden Geschäfte geben die Bändchen aus, nachdem der 2G-Status anhand des Impf- oder Genesenen-Nachweises sowie eines Lichtbildausweises überprüft wurde. An allen weiteren Einkaufsstationen muss dann nur noch das Vorhandensein des Bändchens kontrolliert werden. Dort, wo keine Bändchen akzeptiert werden, findet weiterhin die individuelle Kontrolle statt. Die 2G-Bändchen gelten nicht auf dem Fuldaer Weihnachtsmarkt und in der Gastronomie.

Beschlossen wurde die Einführung der Bändchen vom Citymarketing e.V. in enger Abstimmung mit der Stadt Fulda. Die Stadt stellt den teilnehmenden Geschäften die Bändchen zur Verfügung. Die Regelung soll zunächst bis zum 16. Januar gelten. Die Bändchen gibt es in zwei Farben: neon-orange, gültig bis zum 31.12.2021 und golden, gültig vom 02.01.2022 bis zum 16.01.2022. Bürgermeister Dag Wehner: „Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass die 2G-Regelung insgesamt zu weniger Frequenz und Umsatzeinbußen führt. Daher unterstützen wir die Initiative des Handels gerne und hoffen, dass so wieder mehr Kundinnen und Kunden den Weg in die Geschäfte finden und natürlich auch die Innenstadt beleben.“ Parallel beobachte man auch die rechtliche Situation.

Hier bekommt man die 2G-Bändchen in Fulda: Juwelier Bott · Auf und Davon · Peters/Urbanwines · bambolino · C&A · Juwelier Meister Müller · Galeria Karstadt Kaufhof · Schuhhaus Vogler und Hodes Schuhe · Catwalk fashion · Cecil Store · Lieblings… · Halemba Style · Nicolissima · Modelbahnwelt Fulda · Götte Damenwäsche · doorout.com · Hifi Gärber · licht und concept · The One · Modehaus Schneider · Modehaus Come Prima · Schuhaus Ebert · Parfümerie Schuback · Merican Reisen · Sedelmayer Optik und Akustik · Feinsinn · Wohnlust · Kostbar Casa-R.ella · Herren Köhler Modehaus ·Luna concept Store.

Stadt und Citymarketing e.V. weisen darauf hin, dass die Weitergabe der Bändchen selbstverständlich nicht zulässig ist. Diese ersetzen zudem nicht die Nachweispflicht bei polizeilichen Kontrollen: Kundinnen und Kunden müssen nach wie vor stets den Impf- oder Genesenen-Nachweis und ein Ausweisdokument mitführen. Kinder und Jugendliche, die noch nicht vollständig geimpft sind, sind von der Bändchen-Option ausgenommen, sie müssen weiterhin ihr Testheft beim Betreten jedes Geschäfts vorzeigen. Ausgenommen sind zudem Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auch sie müssen wie bisher immer ihren Nachweis vorzeigen. +++ pm