Schwerer sexueller Missbrauch – Urteil gegen 48-jährigen rechtskräftig

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte mit Urteil vom 20.09.2022 einen heute 48jährigen Angeklagten wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung war die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass der geständige Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2013 in Alheim (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) sowohl seinen Stiefsohn als auch seine Tochter, welche beide inzwischen erwachsen sind, mehrfach sexuell missbraucht hatte. Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten konnte beiden Tatopfern eine umfangreiche und detaillierte Vernehmung in der Hauptverhandlung und damit ein erneutes Durchleben der Missbrauchserfahrungen erspart werden, was die Kammer erheblich strafmildernd berücksichtigt hatte. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 1.3.2023 als unbegründet verworfen (Az. 2 StR 15/23), da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat, heißt es in der Mitteilung. +++

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