Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) hat in Zusammenarbeit mit Experten aus Wissenschaft und Jagd neue Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorgestellt. Der Fokus liegt auf der Reduzierung der Wildschweinpopulation in der Sperrzone II, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Neue Strategie für die Sperrzone II
Nach anfänglichem Jagdverbot in der Sperrzone II, um die Verbreitung infizierter Wildschweine zu verhindern, wurden nun Lockerungen beschlossen. Neben der Bejagung von Schalenwild (außer Schwarzwild) unter Auflagen, sollen nun auch sogenannte Saufänge zum Einsatz kommen. Diese Fallen ermöglichen die Entnahme ganzer Wildschweinrotten, ohne die Tiere zu beunruhigen und somit das Risiko einer weiteren Verbreitung der Seuche zu minimieren.
Tierschutzgerechter Einsatz von Saufängen
Der Einsatz von Saufängen wird streng kontrolliert, um den Tierschutz zu gewährleisten. Die Wildschweine werden langsam an die Fallen gewöhnt, es werden nur Fallen ohne Metallgitter verwendet und die Fallen werden kontinuierlich überwacht. Der Abschuss erfolgt durch geschultes Personal.
Unterstützung von Experten und Jägerschaft
Sowohl die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen als auch die hessische Jägerschaft unterstützen die neuen Maßnahmen. Die Saufänge werden als notwendiges Mittel zur Eindämmung der Seuche angesehen, um eine unkontrollierte Durchseuchung zu verhindern und den Tierbestand langfristig zu schützen.
Aktuelle Regelungen für die Sperrzone I
In der Sperrzone I, die den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das Infektionsgebiet bildet, bleiben Bewegungs- und Erntejagden, teilweise unter Auflagen, weiterhin möglich. Das Hessische Landwirtschaftsministerium setzt auf eine Kombination aus bewährten und neuen Maßnahmen, um die Afrikanische Schweinepest einzudämmen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Der Tierschutz steht dabei im Vordergrund. Die neuen Maßnahmen werden von Experten und der Jägerschaft unterstützt. +++
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