Schiedsgericht beschließt Ausschluss von Ute Riebold

Mit persönlicher Erklärung von Ute Riebold

Fulda. Nach einer zweistündigen Verhandlung des Landesschiedsgerichtes in der Geschäftsstelle des Kreisverbandes Fulda von Bündnis 90/Die Grünen entsprach das Gericht dem Antrag des langjährigen Fuldaer Fraktionsvorsitzenden Ernst Sporer, Ute Riebold aus der grünen Partei auszuschließen. Das Gericht stellte aufgrund des Wechsels zur Fraktion „Die Linke-Offene Liste/Menschen für Fulda“ eine „maximale Distanzierung“ Frau Riebolds zu den Grünen fest und wertete dies im Sinne der Parteiordnung als parteischädigend.

Der Kreisverband sieht sich damit in seiner klaren und eindeutigen Haltung in der Sache Ute Riebold mehr als bestätigt. „Bedauerlicherweise“, so der Vorstandssprecher des Kreisverbandes Ralf Zwengel, „hat Frau Riebold alle in der Verhandlung unterbreiteten Angebote, sich gütlich zu einigen, abgelehnt. Dennoch hoffe ich angesichts des Verhandlungsverlaufs im Namen des Kreisverbandes Fulda auf eine gewisse Einsicht von Frau Riebold, den von ihr eingeschlagenen Weg – in ihrem eigenen Interesse, aber auch im Interesse von Bündnis 90/Die Grünen, die sie ja gemäß ihrer Einlassungen nach wie vor als ihre politische Heimat ansieht – nicht weiter zu verfolgen und Parteienverdrossenheit und Populismus nicht weiter zu befeuern,“ so Zwengel abschließend.

Die Persönliche Erklärung von Ute Riebold

Zu der am heutigen Samstag (3. Dezember 2016) getroffenen Entscheidung des Landesschiedsgerichts von Bündnis 90/Die Grünen Hessen erkläre ich:

Das Landesschiedsgericht hat dem Antrag, mich aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen auszuschließen, stattgegeben. Begründet wurde, ich habe gegen die Ordnung der Partei verstoßen und der Partei schweren Schaden zugefügt. (Laut § 10 Abs. 4 Parteiengesetz kann ein Mitglied nur ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. In meinem Fall liegt ein Verstoß gegen die Satzung nicht vor.)

Herangezogen für die Entscheidung wurde die Rechtsprechung, nach der ein Fraktionswechsel als Verstoß gegen die Ordnung einer Partei angesehen wird. Juristisch ist mein Fall jedoch nicht vergleichbar. In Hessischen Kommunalparlamenten müssen Fraktionen nicht wie im Bundestag und in 10 der 16 Bundesländern aus Mitgliedern der gleichen Partei bestehen. Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schränkt Mandatsträger*innen hier gar nicht ein (Gemeindevertreter können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. § 36a Abs. 1 S. 1).

Zudem ist die innere Ordnung der GRÜNE-Partei – zumindest auf dem Papier – eine andere. So wird beispielsweise den Mitgliedern anderer Parteien die Mitarbeit ermöglicht (§ 7 Bundessatzung). Auch von daher mutet es seltsam an, dass andererseits ein Mitglied, das sich ausdrücklich zu den grünen Prinzipien bekennt und keiner anderen Partei angehört, ausgeschlossen wird. Doch das ist nicht der eigentliche Grund, warum ich den ‚Vermittlungsvorschlag‘ des Landesschiedsgerichtsvorsitzenden, selber aus der Partei auszutreten, nicht angenommen habe.

Gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichts werde ich Rechtsmittel einlegen, weil die Partei Bündnis 90/Die Grünen meine politische Heimat ist – nicht nur der Inhalte wegen. ‘Heimatstiftend’ ist auch oder sogar vielmehr noch der politische Entwicklungs- und Sozialisationsprozess, den ich einerseits mitgetragen habe, von dem ich andererseits aber auch mitgeprägt wurde, wechselwirkend also.

Ich möchte weiter Verantwortung dafür übernehmen, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten und allen ein menschenwürdiges Dasein in einem friedlichen Umfeld zu ermöglichen. In diese Richtung die Teilhabe der GRÜNEN an der politischen Willensbildung zu stärken ist mir ein weiteres Anliegen. +++