Reform des Unterhaltsvorschusses: Union sieht Kernforderung erfüllt

Über die Finanzierung müssen sich Bund und Länder noch einigen

Kinder

Berlin. Mit der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende sieht die Union ihre „familienpolitische Kernforderung“ erfüllt. „Wichtig ist für uns aber auch eine solide Finanzierung dieses Vorhabens“, sagte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marcus Weinberg, der „Berliner Zeitung“. „Dazu muss es eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern geben“, sagte er.

Finanziert werde der Unterhaltsvorschuss bislang zu zwei Drittel von den Ländern und nur zu einem Drittel vom Bund. „Die nun zusätzlich entstehenden Kosten, die im hohen dreistelligen Millionenbereich liegen, kann der Bund nicht allein übernehmen“, sagte er. Schließlich seien die Kommunen und Länder auch dafür zuständig, den gezahlten Unterhaltsvorschuss von dem säumigen Elternteil zurückzuholen. „Familienministerin Schwesig steht jetzt in der Verantwortung, mit den Ländern rasch eine gerechte Finanzierungsvereinbarung auszuhandeln“, betonte Weinberg.

Mit der Reform soll der Unterhaltsvorschuss künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden und die Höchstbezugsdauer abgeschafft werden. Bislang wurde dieser nur bis zum zwölften Lebensjahr und für maximal für sechs Jahre gezahlt. Alleinerziehende erhalten den Vorschuss, wenn der Vater oder die Mutter keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann. Über die Finanzierung müssen sich Bund und Länder noch einigen, hieß es aus dem Familienministerium. Der Bund hat angeboten, auf seinen Teil der Einnahmen zu verzichten, die dadurch entstehen, dass Gelder von den säumigen Unterhaltspflichtigen eingetrieben werden. +++

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