Politologe: Asylstreit weckt „ungute Erinnerungen an Weimar“

Asylexperte Groß zweifelt an Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Asyl

Berlin. Der Politikwissenschaftler Herfried Münkler bezeichnet die durch den Asylstreit ausgelöste politische Krise als einmalig in der deutschen Nachkriegsgeschichte. „Dieses leichtfertige Spielen mit der politischen Stabilität ruft ungute Erinnerungen an Weimar hervor“, sagte der Professor der Berliner Humboldt-Universität dem „Stern“. Damals sei die „letzte große Koalition unter dem SPD-Kanzler Müller an einer ähnlichen Marginalie“ zerbrochen, so Münkler.

Im Unterschied zur Endphase der ersten parlamentarischen Demokratie hätten wir heute vor Augen, „wozu diese furchtbar gefährliche Kombination aus Kompromissverweigerung, Prinzipienreiterei und Zockertum“ führen könne. „Die Konservativen haben noch nie gut dagestanden, wenn sie sich von den Rechten haben treiben lassen“, so Münkler. In der Auseinandersetzung mit der AfD attestiert der Machiavelli-Experte vor allem den Christsozialen eine „gravierende strategische Schwäche“. Die CSU habe geglaubt, sie könne Merkel jagen, dabei sei sie selbst Gejagte der AfD. „Egal, was die CSU erreicht, die AfD sagt immer: Es ist nicht genug“, so der Politologe. Zudem wiedersprächen aktuelle Umfragen der These, dass sich mit dieser Strategie Wähler der rechtspopulistischen Partei zurückgewinnen ließen. Trotz der Asylvereinbarung der Unionsparteien CDU und CSU sieht der Politikwissenschaftler weiterhin die Gefahr einer Spaltung der Union. „Diese Fähigkeit, in weiten Kompromisslinien zu denken, ist zuletzt einer gewissen Lust am Untergang gewichen“, so Münkler. Die Rolle der Union als „letzte echte Volkspartei“ stehe auf dem Spiel. Ein Blick ins europäische Ausland zeige, dass das Konzept Volkspartei „offenbar ein historisches Auslaufmodell“ sei. Für Münkler ein Grund zur Sorge: „Wir werden uns noch mit tiefer Traurigkeit an die Zeiten der Volksparteien zurückerinnern“.

Asylexperte Groß zweifelt an Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Thomas Groß, Professor für öffentliches Recht an der Universität Osnabrück, hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit von sogenannten „Transitzentren“. „Wenn man die europäischen Regelungen ernst nimmt, dann ist diese Konstruktion von vornherein unmöglich, und dann entfällt übrigens auch die Begründung, dass ja gar keine Haft vorliegt, weil noch keine Einreise erfolgt ist“, sagte Groß am Mittwoch dem Deutschlandfunk. Wenn ein Geflüchteter in Deutschland Asyl beantragt, habe er Anspruch auf ein Verwaltungsverfahren, in dem die Zuständigkeit des entsprechenden Staates und eventuell auch die eigentliche Schutzbedürftigkeit geprüft werde. „Dieses Verfahren braucht aber eine gewisse Zeit und kann nicht innerhalb so kurzer Frist durchgeführt werden“, so Groß. Auch eine Regelung wie an Flughäfen sei nicht zulässig, da es sich um Binnengrenzen handle. Dort aber seien Grenzkontrollen „seit 20 Jahren schon gar nicht mehr zulässig, allenfalls in Ausnahmefällen, so dass die Voraussetzung, dass nämlich überhaupt eine Kontrolle stattfindet, gar nicht gegeben ist“. Auch mögliche bilaterale Vereinbarungen könnten an der deutsch-österreichischen Grenze ihre Wirkung kaum entfalten. Die meisten der Geflüchteten, die bereits in anderen Ländern einen Antrag gestellt haben, hätten nämlich nicht in Österreich ein Verfahren bekommen, „sondern in anderen Staaten wie Griechenland, Ungarn, Bulgarien, wo sie zuerst eingereist sind. Auch Österreich ist ja kein Ersteinreiseland, weil es keine Außengrenze hat“, sagte der Professor für öffentliches Recht. Offensichtlich versuche die CSU, Handlungsfähigkeit auf nationaler Ebene zu demonstrieren, die es in dieser Form nicht mehr gebe. Diese Kompetenz sei der Bundesrepublik entzogen und der Europäischen Union übertragen worden.

Anwaltverein hält Pläne zu Transitzonen für "unausgegoren"

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, bezweifelt, dass sich der Flüchtlingskompromiss der Union umsetzen lässt. „Man kann es drehen und wenden, wie man will: Diese Formulierungen machen bislang noch keinen richtigen Sinn“, sagte Schellenberg dem „Handelsblatt“. Das Kompromisspapier sei „extrem unklar und lässt viele Auslegungen zu“. So stehe die konkrete technische Umsetzung noch in den Sternen. Letztlich sei das alles „unausgegoren“. „Ich habe die Sorge, dass man hier für einen Formelkompromiss Erwartungen in der Bevölkerung weckt, die man nicht einlösen können wird“, so Schellenberg. „Verantwortungsvolle Politik ist das nicht.“ Der Staatsrechtler Joachim Wieland wandte sich gegen die Auffassung der EU-Kommission, wonach die in Deutschland erwogenen Transitzonen für Asylbewerber grundsätzlich zulässig seien. „Auch die Kommission kann über die europarechtliche Bewertung nicht aus eigenem Recht entscheiden“, sagte der Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem „Handelsblatt“. Die endgültige Entscheidung über die Vereinbarkeit mit EU-Recht könne nur der Europäische Gerichtshof treffen. Dem müsse aber die Frage erst einmal vorgelegt werden. Wieland schätzt, dass dies ein deutsches Verwaltungsgericht machen könne, wenn es über die Klage eines Migranten, der sich in einem Transitzentrum aufhalten muss, zu entscheiden hätte. Unabhängig davon blieben die Fragen des deutschen Verfassungsrechts, die nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden könne. „Dessen Entscheidung wird wesentlich davon abhängen, wie die Praxis konkret aussehen wird“, betonte Wieland. „Sollen die Asylbewerber festgehalten werden, müsste über die Freiheitsentziehung ein Richter entscheiden.“ Die Asylbewerber müssten daher Zugang zu einem Rechtsanwalt und zu gerichtlichem Rechtsschutz haben. „Sie dürften nicht zurückgeschoben werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie letztlich in einem Land verbleiben können, wo sie unter menschenwürdigen Verhältnissen Schutz erhalten.“ +++