Petitionsplattform des Bundestages und der Landtage geht online

Alle Bürgerinnen und Bürger finden ab sofort im Internet unter petitionsportal.de eine Petitionsplattform des Deutschen Bundestages und der Landtage. Bereits seit geraumer Zeit kann man sich online mit seinen Eingaben direkt an den Bundestag oder die Landtage wenden, eine gemeinsame föderale Petitionsplattform existierte bislang aber nicht. „Das ändert sich nun. Mit dem neuen Onlineauftritt der Petitionsausschüsse von Bund und Ländern werden die Internetseiten der Parlamente übersichtlich zusammengefasst, wodurch die digitale Auffindbarkeit verbessert wird. Diesen Schritt hin zu einer gemeinsamen Information der Bürgerinnen und Bürger im Internet begrüße ich sehr. Auf diese Weise kann das so wichtige Verfassungsrecht der Petition den Menschen noch besser nahegebracht werden“, erklärte Hessens Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU).

Die Parlamentspräsidentin betonte: „Bei den zahlreichen im Internet existierenden privaten Petitionsplattformen haben die Bürgerinnen und Bürger keinen Anspruch auf eine Behandlung ihrer Eingaben im Sinne des Grundgesetzes. Durch die direkte Eingabe beim jeweils für sie zuständigen Parlament haben die Bürgerinnen und Bürger dagegen die Gewissheit, dass ihr Anliegen datenschutzkonform und sorgfältig geprüft wird. Es bedarf dafür keiner Sammlung von Unterstützerstimmen.“ Astrid Wallmann: „Die Petitionsausschüsse stellen eine wichtige Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Parlamenten dar. Ich freue mich deshalb, dass das Projekt einer gemeinsamen föderalen Online-Petitionsplattform nun umgesetzt wurde. Die Idee dazu stammt aus Hessen.“

Die Petitionsausschüsse von Bund und Ländern arbeiten gegenwärtig daran, das neue Internetportal um weitere nützliche Informationen zu erweitern. Es ist das erklärte Ziel, die Internetseite kontinuierlich fortzuentwickeln. Oliver Ulloth (SPD), Vorsitzender des Petitionsausschusses des Hessischen Landtages, sagte: „Mit der gemeinsamen Seite ist ein wichtiger Baustein zu mehr Transparenz und Öffentlichkeitswirksamkeit gelegt. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, während der Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder im vergangenen Herbst in Wiesbaden die entscheidenden Schritte zu dieser gemeinsamen Plattform auf den Weg zu bringen. Besonders wichtig ist mir, dass sich die Menschen über ihr Jedermannsrecht von Verfassungsrang, das Einlegen einer Petition, als wichtiges Demokratieelement bewusst sind und es natürlich nutzen. Dafür werben wir mit den unterschiedlichsten Methoden und das petitionsportal.de ist nun eine weitere.“

Abschließend sagte die Landtagspräsidentin: „In meiner Arbeit als Präsidentin bin ich dem Petitionsausschuss eng verbunden. Das verfassungsrechtlich verankerte Petitionsrecht ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich unmittelbar an ihre Volksvertretung zu wenden. Ich werbe dafür, dass die Hessinnen und Hessen von diesem Recht Gebrauch machen, denn die Arbeit des Petitionsausschusses hat für mich einen ganz besonderen Stellenwert. Es ist eine sehr verantwortungsvolle Arbeit und eine von großer gesellschaftlicher Relevanz, die die Mitglieder der Petitionsausschüsse leisten. Dafür möchte ich den Parlamentarierinnen und Parlamentariern herzlich danken.“ +++ pm

Hintergrund
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. In der Sprache des Parlamentes heißt jemand, der von diesem Recht Gebrauch macht „Petent“. Die von der Petentin oder dem Petenten eingereichte Bitte oder Beschwerde wird als „Petition“ oder auch „Eingabe“ bezeichnet. Weiterführende Informationen zum Petitionsrecht finden Sie auch bei uns im Internet unter: Petitionen | Hessischer Landtag