Papier: Corona-Lockerungen verfassungsrechtlich problematisch

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Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen scharf kritisiert. Es sei verfassungsrechtlich problematisch, dass beispielsweise Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder öffnen dürften, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes seien "Differenzierungen zwischen Personen der gleichen Vergleichsgruppe nur bei Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" erlaubt. So sei es nicht ersichtlich, warum eine Unterscheidung anhand der Verkaufsfläche vorgenommen werde, so Papier.

Geschäftsinhaber mit einer größeren Verkaufsfläche könnten "die gebotenen Abstandsregelungen vielleicht sogar besser umsetzen" als Geschäftsinhaber mit kleinerer Verkaufsfläche. Es stelle sich die Frage, ob nicht die Einführung einer Schutzmaskenpflicht in der Öffentlichkeit "deutlich weniger in die Freiheitsrechte eingreift". Die zunächst beschlossenen Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen stellten "sehr einschneidende und schwerwiegende Grundrechtseingriffe dar", sagte der ehemals höchste Richter Deutschlands. Diese drastischen Freiheitsbeschränkungen könnten nur vorübergehender Natur sein. Lockerungen seien nicht nur politisch, sondern gerade rechtlich geboten, wenn die Einschränkungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung "nicht mehr zwingend erforderlich" seien. Als "weiteres zentrales Problem" führte Papier an, dass die Freiheitsbeschränkungen ohne Beteiligung des Bundestages beschlossen wurden. Nach den grundgesetzlichen Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sei es Sache des Parlaments, wesentliche Fragen der Grundrechtsausübung und der Freiheitsbeschränkungen "durch Gesetz selbst zu regeln und dies jedenfalls nicht für eine gewisse Dauer allein Regierung und Verwaltung zu überlassen".

Stolletz (POCO): Einschränkungen für den Handel sind eine willkürliche Marktverzerrung

Als „willkürliche Marktverzerrung“ wertet Thomas Stolletz, Geschäftsführer der POCO-Einrichtungsmärkte, die ersten Schritte zum Ausstieg aus den Corona-Shutdown. Es ist weder nachzuvollziehen noch zu begründen, warum im Einzelhandel eine Grenze bei 800 Quadratmetern Geschäftsfläche gezogen werden soll. Der POCO-Geschäftsführer spricht sich in diesem Zusammenhang für eine ganzheitliche Betrachtung aus: Wirtschaft und Gesundheitsschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden; alles müsse dafür getan werden, Menschenleben zu schützen und zugleich unsere Lebensgrundlagen bis weit in die Zukunft hinein abzusichern. Gerade der größerflächige Einzelhandel könne Abstandsregeln hervorragend gewährleisten – besser jedenfalls als jeder kleinflächige Anbieter. Und schon lange sei nicht mehr klar, warum Garten und Heimwerker-Märkte geöffnet bleiben dürfen, Einrichtungsmärkte mit vergleichbaren Sortimenten aber nicht. Bereits zuvor hatte der Geschäftsführer in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung gefordert, so schnell wie möglich zur Normalität im Wirtschaftsleben zurückzukehren. Denn er erwartet einschneidende konjunkturelle Folgen durch den Shutdown für das laufende Jahrzehnt und darüber hinaus, sollten im Zuge der Corona-Pandemie die Restriktionen bestehen bleiben. Daran ändern auch die jetzt beabsichtigten Lockerungen wenig.

Bereits heute sei abzusehen, dass die deutschen Unternehmen die aktuelle Krise nur überstehen können, wenn sie auf Rücklagen oder in der Regel auf Kreditmarktmittel zurückgreifen. „Jeder Schließungstag bedeutet damit eine Hypothek für eine Zukunft, für die wir leider ohnehin mit konjunkturellen Einbußen rechnen müssen. Wir befürchten deshalb mit jedem Schließungstag auch eine nachhaltige und nachteilige Veränderung der Handelslandschaft“, formuliert Thomas Stolletz. Zunehmend sei zu beobachten, dass auch die Hersteller Schaden nehmen.  Das Unternehmen bezieht einen gewichtigen Anteil der Ware von deutschen Herstellern, den weit überwiegenden Teil aus europäischer Fertigung. Auch die annähernd 8.500 Mitarbeiter seien zwar kurzfristig aus Kurzarbeitergeld abgesichert, müssten aber Einschränkungen hinnehmen. „Auch sie sind daran interessiert, ihre existenzielle Situation so schnell wie möglich wieder zu normalisieren“, schreibt Thomas Stolletz. Auch wenn jedes Handelsunternehmen ein bis zwei Monate überbrücken können sollte, befürchtet das Unternehmen, dass jeder weitere wirtschaftliche Stillstand zu einer erheblichen Hypothek für die Zukunft werden dürfte: Öffentliche Hilfsprogramme, Rückgriffe auf die privaten bzw. Unternehmensrücklagen sowie die Aufnahme von Krediten dürften auf Jahre hin die konjunkturelle Entwicklung belasten. Jeder weitere Schließungstag werde dazu beitragen, Unternehmensschließungen auszulösen und die Folgewirkungen der Corona-Krise insgesamt zu verschärfen. +++


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