Nutzung von Kundendaten: ZDH fürchtet Wettbewerbsbeschränkungen

Keinesfalls dürfen Handwerker außen vor bleiben

Das Handwerk warnt bei der Nutzung von Kundendaten vor einer Benachteiligung gegenüber Großkonzernen. „Handwerker müssen im immer stärker anwachsenden Internet der Dinge die gleichen Möglichkeiten haben wie Großunternehmen. Beim Zugriff auf Kundendaten dürfen sie keinesfalls außen vor bleiben“, sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH), dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Auf Daten, etwa aus der Nutzung eines Kfz oder einer Heizungsanlage entstehen, müssten Handwerksbetriebe für die Entwicklung ihrer kundenorientierten Geschäftsmodelle zurückgreifen können. „Andernfalls schränkt das ganz klar den Wettbewerb ein“, so Wollseifer weiter. Konkret gehe etwa darum, wie Kfz-Mechatroniker Dienstleistungen für eine vorausschauende Wartung entwickeln sollen, wenn Funktionsstörungen in Fahrzeugen nur an die Hersteller gemeldet und diese dann entscheiden würden, an welche ihrer Vertragshändler oder ihrer unternehmenseigenen Werkstätten sie den Kunden verweisen. „Damit sind vertragsfreie Kfz-Werkstätten an dieser Stelle in der Regel schon aus dem Rennen. Das darf nicht sein“, so Wollseifer weiter. „Im Sinne eines fairen Wettbewerbs müssen alle Kfz-Betriebe einen unmittelbaren und umfassenden digitalen Zugang zum Kraftfahrzeug haben.“

Der Handwerkspräsident sagte, auch im Bereich Sanitär-Heizung-Klima und in den elektrotechnischen Gewerken sei für einen kundennahen Service und Lösungen bei „Smart-Home“-Anwendungen ein unkomplizierter Zugriff auf Prozessdaten notwendig. „Davon hängt für unsere Handwerksbetriebe unternehmerischer Erfolg ab.“ Nicht das Wohl der Hersteller, sondern das der Kunden müsse im Vordergrund stehen. „Kunden müssen ihre Daten Handwerksbetrieben ohne Umwege etwa über die Hersteller und natürlich im Rahmen des Datenschutzrechts zur Verfügung stellen können“, so Wollseifer. „Nur so hat der Kunde wirklich die Wahl, und nur so können Leistungen von seinem Wunschpartner für ihn passgenau optimiert werden.“ Dafür seien bei den entsprechenden Geräten offene und einheitliche Daten- und Kundenschnittstellen erforderlich: „Solche Vorgaben müssen im Rahmen der EU-Binnenmarktregulierung für neue Produkte oder Produkttypen festgelegt werden.“ +++

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