Möller gibt Antworten zum Windpark-Buchonia-Projekt

Windrad

Fulda. Anlässlich der kritischen Stellungnahme von Günter Bury am Windpark Buchonia am 12. September 2014 hatte fuldainfo eine Anfrage an Fuldas Oberbürgermeister Gerhard Möller gerichtet. Möller lieferte in seiner Antwort wichtige Hintergrundinformationen zur Thematik. So erklärte er, dass beim geplanten Windpark Buchonia von einer RhönEnergie-Tochter der Bau von 14 Windenergieanlagen beim Regierungspräsidium (RP) beantragt worden sei. Auf die Frage, warum 36 % des geplanten Windparks nicht genehmigt und der Bau von 5 Windkraftanlagen vom RP untersagt wurden, antwortete Möller, dass es sich hierbei fälschlicherweise um eine Fehlinformation handele. Tatsächlich seien nur 10 Windenergieanlagen beim Regierungspräsidium beantragt worden. Lediglich in den ersten Überlegungen sei von bis zu 14 Anlagen die Rede gewesen, zum Beschluss der Verbandsversammlung seien es nur noch zehn Anlagen gewesen. Die zehnte Anlage hatte aktuell nicht genehmigt werden können, was aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden könne.

„Die Hersteller der Windenergieanlagen brachten in den letzten Jahren für das Binnenland effizientere Anlagen zur Marktreife, als in den ersten Planungen vorgesehen. Die Anlagen sind mit größeren Rotoren ausgestattet, die untereinander zwar mehr Abstand benötigen, dafür aber mehr Energie produzieren“, erklärte Möller weiter. „Die neun genehmigten Windenergieanlagen (WEA) haben daher mit rund 68 Mio. kWh sogar eine höhere Energieproduktion als die ursprünglich geplanten 14 Windkraftanlagen zusammen (ca. 66 Mio. kWh). Zudem wurde die Standortplanung optimiert mit der Zielsetzung, möglichst auf vorhandene Wegestrukturen und Freiflächen zurückzugreifen und Eingriffe in die Landschaft zu minimieren. Hinsichtlich den ersten Überlegungen wurde von bis zu 14 WEA mit einer Leistung von jeweils 2,5 MW ausgegangen. Die nun genehmigten 9 Anlagen haben eine Leistung von jeweils 3,2 MW. Durch eine effizientere Technik kann beim genehmigten Windpark sogar eine größere Energiemenge produziert werden“, so Möller. Die Kosten für den genehmigten Windpark (9 Windkraftanlagen) beliefen sich auf 45 Mio. Euro. Bei der Verwirklichung der 9 Windenergieanlagen dürfe mit einem Fremdkapitalbedarf von ca. 35 Mio. Euro gerechnet werden. Für die bisherige Windparkplanung Buchonia seien, inklusive der Gebühr für die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG), rund 1,3 Mio. Euro an Projektentwicklungskosten angefallen.

Auf unsere Frage, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die jüngsten Auflagen des Regierungspräsidiums auf die Eigenkapitalrendite des Projektes haben und wie es sich mit der Absicherung durch unabhängige Gutachter verhält, teilte uns Oberbürgermeister Möller mit, dass sich die Eigenkapitalrendite, im Vergleich zum Beschluss der Verbandsversammlung 2013, trotz der Erfüllung der Auflagen des Regierungspräsidiums und der neuen EEG-Gesetzgebung nicht verschlechtert habe. „Die SynEnergie GmbH verfügt seit Mitte 2012 über das Know-how und die Erfahrung, Windenergie-Projekte in der Region selbstständig zu projektieren und zur Baureife zu bringen“, so Möller. Außerdem setze sich die Arbeitsgruppe zur Entwicklung eigener Windenergie-Projekte bei der SynEnergie GmbH aus einem professionellen Team zusammen. Als fest angestellte Mitglieder würden zwei Ingenieure, ein Techniker und ein Projektentwickler auf höchstem Niveau fungieren.

Hinsichtlich der Einspeiservergütung in Bezug auf die Rentabilitätsbetrachtung äußerte sich Möller optimistisch. Die Einspeisevergütung sei nach dem neuen EEG klar fixiert. Die Vergütung würde bei Inbetriebnahme im Jahr 2015 bei 8,9 Cent/kWh liegen, wovon erwartungsgemäß 0,3 Cent/kWh für die Kosten der Direktvermarktung abzuziehen seien. Diese würde der Direktvermarkter, der seit dem neuen EEG 2014 verpflichtend eingesetzt werden müsse, erhalten. Selbst wenn es beim Projekt Bauverzögerungen geben sollte, sodass die Inbetriebnahme erst 2016 stattfinden kann, so könne noch immer eine gute Rentabilität erzielt werden, da nach neuem EEG eine nur geringe, quartalsweise Abschmelzung ab 2016 (0,4 % pro Quartal, ausgehend von 8,9 % Cent/kWh) vorgesehen sei. Oberbürgermeister Möller wies darauf hin, dass bereits in den Auflagen des Regierungspräsidiums für einzelne Windenergieanlagen Abschaltvorgaben unter bestimmten Bedingungen (meteorologische, solarbezogene und temperaturbedingte) verzeichnet wurden. Diese würden zu einer Reduzierung der Volllast-Betriebsstunden von ca. 3,6 % führen. Hinsichtlich der Planungs- und Bewirtschaftungskosten verdeutlichte Möller, dass die Projektgesellschaft Buchonia Wind GmbH & Co. KG Träger dieser Kosten sei, deren Gesellschafter zu jeweils 50 % die SynEnergie GmbH und Grundbesitzer und Mitinvestor Herr Raupach seien.

Burys Bauvorhaben steht in direktem Widerspruch zu seiner Aussage in der 7-teiligen Anzeigenkampagne der heimischen Zeitung. Dort hieß es am 26. Juni 2013: „Die Ziele der Energiewende (Umwelt- und Klimaschutz, Versorgungssicherheit – Schutz vor Blackout, Wirtschaftlichkeit) werden nicht erreicht!“ Als Grund gab Bury an, dass das „Energiemarktdesign mit den großen Mengen an grünem Strom überfordert ist.“ Mit der Investition in den Windpark Buchonia würde Bury genau das tun, wovor er selber gewarnt hat. Welchen Einfluss haben diese widersprüchlichen Aussagen Burys auf die Glaubwürdigkeit des kommunalen Unternehmens RhönEnergie, wollten wir vom OB wissen. „Die Ausführungen von Herrn Bury, die er in fünf Artikeln dargestellt hatte, richteten ihre Kritik an die, in seinen Augen, mangelhafte administrative Umsetzung der Energiewende auf europäischer, Landes- und Bundesebene – gerade für Kommunalversorger. Die Ziele der Energiewende an sich – als großes, gesamtgesellschaftliches Vorhaben – wurden dabei jedoch zu keiner Zeit infrage gestellt“, so Möller. Erneuerbare Energien und insbesondere Windkraft seien ein Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung. Deswegen sei gerade das Projekt Buchonia ein sinnvoller Beitrag vor Ort, den die RhönEnergie Fulda leisten wolle und – durch die Erneuerbare-Energien-Förderung – auch ökonomisch darstellen könne. Über welches Finanzinstitut würde eine Finanzierung des Projektes erfolgen, fragten wir nach. Die Finanzierung des Projektes würde über ein renommiertes deutsches Finanzinstitut erfolgen, mehrere Angebote lägen vor, so Möller weiter.

Auf die Frage: „Warum geplant ist, neue Investitionsprojekte unterhalb der wirtschaftlich angeschlagenen RhönEnergie anzusiedeln und nicht eigenständige neue Gesellschaften zu gründen, deren erhoffte Rendite nicht durch hohe Drohverluste der RhönEnergie aufgezehrt werden, erklärte uns Oberbürgermeister Möller: „Eigentümerin und Betreiberin des Windparks ist eine eigenständige Projektgesellschaft, die Buchonia Wind GmbH & Co. KG. An dieser Gesellschaft sind sowohl die SynEnergie GmbH als auch der Investor zu jeweils 50 Prozent beteiligt. Dies ist von Anfang an die Grundlage der Planung gewesen und auch die Beschlüsse bei der RhönEnergie Fulda GmbH bzw. ÜWAG und im Zweckverband, hatten dies stets zum Gegenstand. Die Rahmenbedingungen, die dem Realisierungsbeschluss zugrunde lagen, haben sich daher grundsätzlich nicht geändert – weder in der Konstruktion, noch in der Technik und auch nicht in der Wirtschaftlichkeit. Dem ursprünglichen Realisierungsbeschluss für das Windenergie-Projekt „Buchonia“ lagen gänzlich andere Rahmenbedingungen zugrunde.“ Sehen Sie, Herr Oberbürgermeister Möller, in der neuen Zusammensetzung des Aufsichtsrats der RhönEnergie Fulda GmbH, in der Person von Dipl.-Ing. Bernhard Juchheim, eine Chance für eine qualitativ bessere fachliche Prüfung, fragten wir. Die Einbringung von Herrn Juchheim im Aufsichtsrat der RhönEnergie halte Möller für lohnend und sei sehr zu begrüßen. +++ fuldainfo | jessica auth


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