Mindestlohn-Kontrolleure verhängten nur etwa 200.000 Euro an Bußgeldern

2015 gab es bundesweit lediglich 705 Ermittlungsverfahren

Lohnabrechnung

Berlin. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll hat 2015 lediglich Bußgelder in Höhe von insgesamt 194.184 Euro gegen Arbeitgeber verhängt, die den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde unterlaufen haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vorliegt. Demnach gab es 2015 bundesweit lediglich 705 Ermittlungsverfahren der FKS wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Bundesregierung hatte zugesichert, Personalengpässe bei der FKS durch Neueinstellungen und mehr Auszubildende aufzulösen. Der Antwort zufolge soll der Zoll zwischen 2017 und 2022 insgesamt 1600 zusätzliche Planstellen in diesem Bereich erhalten. Dennoch hat die Bundesregierung aber 257 FKS-Mitarbeiter zur Bewältigung der Flüchtlingskrise an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei „vorübergehend abgeordnet“, wie es in der Antwort heißt. „Wenn es um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns geht, haben Arbeitgeber vom Gesetzgeber nichts zu befürchten“, sagte Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann. +++ fuldainfo