Meysner: Schutz für Einsatzkräfte verbessert

Besonders die Mindeststrafe von drei Monaten habe eine besondere Wirkung

Wiesbaden. „Ich freue mich, dass durch die Entscheidung des Bundestages, das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten“ zu beschließen, nun die hessische Initiative zum Schutz von Einsatzkräften vor Angriffen zu ihrem Abschluss gekommen ist“, so Markus Meysner, feuerwehpolitischer der CDU-Fraktion im hessischen Landtag. Mit dem neuen Gesetz werden Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdiensten und der Feuerwehr besser vor tätlichen Übergriffen geschützt. Damit folgt der Bund einer Initiative, die die Hessische Landesregierung bereits im Frühjahr 2015 eingebracht hatte. „Für mich und meine Fraktion sind gewalttätige Angriffe auf Einsatzkräfte im Dienst absolut nicht hinnehmbar. Daher bin ich froh, dass Hessen immer wieder auf eine rasche Umsetzung gedrängt und dieses Drängen letztlich Erfolg hatte“, so Meysner.

Im Anschluss an die schweren Ausschreitungen rund um die Eröffnung der Europäischen Zentralbank am 18. März 2015 in Frankfurt am Main hatte die hessische Landesregierung die Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. „Unvergessen, wie selbst die Frankfurter Feuerwehr über soziale Netzwerke darum bitten musste, dass ihre Einsatzkräfte bitte nicht weiter durch gewalttätige Demonstranten angegriffen werden mögen“, so der Landtagsabgeordnete. Die Kernpunkte der hessischen Forderungen waren eine Mindestfreiheitsstrafe, die Entkopplung der Strafbarkeit von der Vollzugshandlung sowie die Einbeziehung von Feuerwehrleuten, Katastrophenschützern und Rettungsdiensten in den speziellen Schutz der angestrebten Regelung. Diese hessischen Forderungen finden sich nun im neuen Bundesgesetz wieder.

Besonders die Mindeststrafe von drei Monaten habe eine besondere Wirkung: „Wir zeigen hiermit klar: Angriffe auf Einsatz- bzw. Rettungskräfte sind, egal in welcher Form, für uns absolut nicht hinnehmbar. Die Menschen, die sich zum Teil selbst in Gefahr begeben, um für unsere Sicherheit und unsere Gesundheit zu sorgen verdienen den besonderen Schutz unseres Staates. Mir persönlich war besonders wichtig, dass nicht nur unsere Polizisten, sondern neben anderen Rettungskräften auch unsere Feuerwehrleute im Einsatz diesen besonderen Schutz genießen, da sie sich sehr häufig um andere zu retten in lebensbedrohliche Situationen begeben müssen. Dafür verdienen sie nicht nur unseren Respekt und unseren Dank, sondern dürfen zurecht auch vom Staat erwarten, dass er dafür sorgt, dass sie bestmöglich vor tätlichen Angriffen geschützt werden. Das wird mit dem verabschiedeten Gesetz nun erreicht“, so Markus Meysner abschließend. +++ (pm)