Armin Meiwes, bekannt als der „Kannibale von Rotenburg“, bleibt vorerst in Haft. Wie das Landgericht Kassel bestätigte, hat der wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte 64-Jährige seinen Antrag auf bedingte Haftentlassung Anfang September zurückgezogen. Damit ist derzeit kein Verfahren zur vorzeitigen Entlassung anhängig. +++

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