Maskenpflicht ab 27. April auf dem Wochenmarkt und dem Bauernmarkt

Durch Verordnung vom 27. April 2020 hat das Land Hessen die geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz (MNS) präzisiert. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Fulda darauf hin, dass die Maskenpflicht ab sofort auch auf dem Wochenmarkt in Fulda (Mittwoch und Samstag) sowie dem Bauernmarkt auf dem Platz Unterm Heilig Kreuz (Donnerstag) gilt.

Die Verpflichtung gilt sowohl für die Händler bzw. Mitarbeitenden an den Marktständen als auch für die Besucher des Wochenmarktes. Ist eine Schutzvorrichtung, wie beispielsweise eine Plexiglasscheibe vorhanden, sind Händler bzw. Mitarbeitende nicht zum Tragen eines MNS verpflichtet.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die den Schutz aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht tragen können. +++

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