Marktbetrieb auf dem Petersberger Rathausplatz mit Maskenpflicht

Nach der Verordnung des Landes Hessen erstreckt sich die Maskenpflicht auch auf die Wochenmärkte. Somit gelten die Regeln für das Tragen einer Schutzmaske bei Einkäufen auch ab sofort für die beiden Märkte (freitags vormittags und freitags nachmittags nach Terminplan) auf dem Rathausplatz. Die Maskenpflicht gilt auch für die Marktbeschicker, sofern sie keine anderen Schutzvorrichtungen (Spuckschutz, Plexiglasscheibe) haben. +++