Linnemann verteidigt Forderung nach schnellen Verurteilungen

Berliner Justizsenatorin reagiert skeptisch auf Linnemann-Vorstoß

Carsten Linnemann (CDU)

Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat seine Forderung nach einer schnellen Verurteilung von Straftätern in Freibädern gegen Kritik verteidigt. „Wenn der Staat nicht durchgreift, haben die Leute das Gefühl, ja, jeder kann ja machen, was er will“, sagte Linnemann am Montagabend in der Sendung „RTL Direkt“. Damit müsse Schluss sein. „Die Täter müssen wissen, nach 24 Stunden werde ich abgeurteilt“, so Linnemann. „Wir machen uns doch lächerlich, wenn wir diese Leute laufen lassen.“

Auf die Frage, ob solche Schnellfahren in der Praxis überhaupt funktionierten, sagte der CDU-Politiker: „Es gibt in Deutschland eine Strafprozessordnung, die sieht das vor. Es muss nur genutzt werden. Eine Stadt wie Heilbronn hat innerhalb weniger Monate 70 Mal abgeurteilt.“ Zwar fehle es vielerorts an Richtern und Staatsanwälten, gab Linnemann zu. Doch wer sich „daneben“ benehme, müsse wissen, „dass der Rechtsstaat durchgreift“. Bei unübersichtlichen Situationen in Schwimmbädern könne die Schuldfrage nicht immer rasch geklärt werden, so Linnemann im Interview mit Moderator Jan Hofer. „Aber es gibt genügend Täter, die durch Kamera beispielsweise beobachtet werden. Und wenn die Beweislage klar ist, muss durchgegriffen werden. Und das ist entscheidend.“ Angesprochen auf den Vorwurf, sein Vorstoß spiele letztlich der AfD in die Hände, sagte Linnemann: „Ich will gar keinen Rechtsruck haben, Herr Hofer. Ich will Rechtsstaatlichkeit. Das Recht, was es in Deutschland gibt, muss durchgesetzt werden.“

Berliner Justizsenatorin reagiert skeptisch auf Linnemann-Vorstoß

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hat zurückhaltend auf Forderungen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann reagiert, wonach Gewalttäter in Freibädern schneller bestraft werden sollen. Grundsätzlich könnten beschleunigte Verfahren nach der Strafprozessordnung ein geeignetes Mittel sein, um Täter schneller zu verurteilen, sagte sie der „Rheinischen Post“. Allerdings kämen diese nur „bei einfachen Sachverhalten mit eindeutiger Beweislage in Betracht. Bei Jugendlichen können solche Verfahren nicht angewendet werden“, sagte Badenberg. „Die Staatsanwaltschaften prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Am Ende entscheiden aber allein die Gerichte über die Durchführung beschleunigter Verfahren.“ Derweil erklärte Eric Voß, Bereichsleiter Aus- und Fortbildung bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, dass sich Auseinandersetzungen in Freibädern häufen würden. „Wir hören von mehr Vorfällen als in den Jahren zuvor“, sagte Voß. Betroffen seien vor allem größere Städte, „wo unterschiedlichste Kulturen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen aufeinandertreffen“. Nach wiederholten gewalttätigen Vorfällen in Berliner Freibädern hatte sich Carsten Linnemann (CDU) in der „Bild“ für einen starken Rechtsstaat ausgesprochen. „Wer mittags im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden“, sagte der CDU-Politiker. Der Deutsche Richterbund übte daraufhin Kritik an Linnemanns Aussagen. +++

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