Landkreis Fulda: Allgemeinverfügung wird verlängert

Ausgangssperre und neue Regelung für Besuch in Alten-/Pflegeeinrichtungen

Aufgrund des anhaltend hohen Inzidenzwerts wird die seit dem 12. Dezember geltende Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda verlängert. Die neue Verfügung tritt am Montag, 21. Dezember, in Kraft und gilt bis einschließlich Dienstag, 29. Dezember. Neben der Ausgangssperre gelten in diesem Zeitraum neue Besuchsregelungen für Einrichtungen älterer und pflegebedürftiger Menschen. Besuche sind nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.

Gemäß des Präventionsmaßnahmen- und Eskalationskonzeptes des Landes Hessen ist bei einem Inzidenzwert von über 200 eine Ausgangsbeschränkung im Wege der Allgemeinverfügung zu erlassen. „Das Konzept sieht vor, dass diese Verfügung erst dann aufzuheben ist, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt. „Seit dem 9. Dezember lag die Inzidenz im Kreis Fulda dauerhaft über 200. Eine Verlängerung der Allgemeinverfügung war daher erforderlich.“

Weiterhin ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum zwischen 21 und 5 Uhr untersagt. Ausnahmen gelten unter anderem für die Durchreise, die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten und die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen. Eine Ausnahme gibt es zudem an Weihnachten: An Heiligabend gilt die Ausgangssperre erst ab 0 Uhr des Folgetages, am 25. und 26. Dezember 2020 jeweils ab 22 Uhr. Einen Hinweis zum Alkoholverbot enthält die neue Allgemeinverfügung nicht – hier greift die Verordnung des Landes Hessen.

Für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen zur Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen gilt ab dem 21. Dezember: Vor dem Besuch muss gegenüber der Einrichtung ein negatives Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) vorgelegt werden. Der Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen oder muss vor Ort in der Einrichtung vorgenommen werden. Für die Sterbebegleitung kann die Einrichtungsleitung Ausnahmen zulassen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die betreffenden Einrichtungen wurden vom Landkreis über die neue Regelung informiert.

 Weitere Todesfälle

Die Zahl der Verstorbenen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden waren, ist von 60 auf 65 gestiegen. Verstorben sind drei Personen im Alter von 87, 92 und 95 in einer Einrichtung für Senioren in Hilders sowie eine 81-jährige Person, die in einer Senioreneinrichtung in Fulda lebte. Eine weitere 87-jährige Person verstarb in einem Krankenhaus.  +++

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