Kontrollen von Großraum- und Schwertransporten am Kirchheimer Dreieck

Weiterfahrt am Folgetag überwiegend möglich

Foto: Polizei Osthessen

Ein durch das Polizeipräsidiums Osthessen ausgerichteter Aktionstag mit Großkontrolle hatte teils empfindliche Folgen für Verantwortliche des Schwerlastbereichs im gewerblichen Güterverkehr – deutlich über 20 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge musste stehenbleiben. Die gesamte untere Lkw-Parkebene des Autohofes in Kirchheim war am Mittwoch ganztägig für eine anberaumte Lkw-Kontrolle vorgehalten worden. Die Schwerpunktsetzung der Kontrollmaßnahme lag diesmal bei Großraum- und Schwertransporten, die auch tagsüber zahlreich auf den Bundesautobahnen unterwegs sind.

Immer dann, wenn Transporte die gesetzlich vorgeschriebenen Abmessungen und Gewichte auch nur geringfügig überschreiten, müssen für deren Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum spezielle Ausnahmegenehmigungen beantragt und den Kontrollkräften auf Verlagen vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen diese Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen besonders gekennzeichnet und beleuchtet werden. Teilweise ist eine Eskortierung mit Begleitfahrzeugen vorgeschrieben. Während die besonders großen und schweren Transporte überwiegend zur Nachtzeit unterwegs sein dürfen, ist es Großraum- und Schwertransporten bis zu gewissen Gewichtsgrenzen und Abmessungen auch tagsüber gestattet, bestimmte Straßen, wie beispielsweise die Bundesautobahnen zu benutzen. Genau auf diese Art von Transporten richtete sich am Mittwoch die erhöhte Aufmerksamkeit der Kontrollkräfte.

Verschiedene Kontrollbehörden beteiligt

Neben Einsatzkräften der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste sowie der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Osthessen, waren zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeipräsidium Nordhessen vor Ort. Darüber hinaus kontrollierten Kräfte des Zolls, der Feldjäger der Bundeswehr, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht der Regierungspräsidien Gießen und Kassel in eigener Zuständigkeit. Als offizielle Gäste und Beobachter der Kontrollmaßnahmen waren Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Bußgeldstelle Kassel, der Zentralen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwertransporte und Hessen-Mobil anwesend. Um sich einen persönlichen Eindruck von dem aktuellen Kontrollgeschehen zu verschaffen, waren auch Führungskräfte des Präsidiums sowie ein Vertreter des Landespolizeipräsidiums, der eigens aus Wiesbaden angereist war, an der Kontrollstelle präsent. Wie in der Vergangenheit bereits praktiziert, wurde auch dieser Kontrolltag wieder als Aktionstag des Fernfahrerstammtisches Hessen ausgerichtet. Damit hatten auch außerbehördliche Gäste die Möglichkeit einer Teilnahme, was tatsächlich ausgiebig genutzt wurde. Interessierte aus Transportkreisen, Schulungsunternehmen, Logistik-Fachverbänden, Genossenschaften, Sachverständige und Gutachter sowie mehrere Pressevertreter wohnten den Kontrollen bei.

Teils erschreckende Kontrollergebnisse

So erfreulich das Interesse an diesem Aktionstag war, so unerfreulich stellten sich die überwiegenden Kontrollergebnisse dar. Von den 63 kontrollierten Personen musste eine wegen eines bestehenden Haftbefehls am Kontrollort vorübergehend festgenommen werden. Von insgesamt 51 kontrollierten Nutzfahrzeugen musste zwölf die Weiterfahrt vorübergehend untersagt werden. Dies stellte eine Quote von rund 23,5 Prozent verkehrsunsicherer Transporte dar. Weitere teils erhebliche Verstöße mussten zusätzlich zur Anzeige gebracht werden. Die Gründe hierzu waren vielfältig. Angefangen bei erheblichen technischen Mängeln, die teilweise zur Verkehrsunsicherheit der Transporte führten, mussten fehlende oder falsche Ausnahmegenehmigungen verschiedener Großraum- und Schwertransporte bemängelt werden. Oftmals negativ waren die getroffenen Ladungssicherungsmaßnahmen der kontrollierten Fahrzeuge zu beurteilen, teils war die schwere Ladung bereits verrutscht, drohte von den Transporten herabzufallen und stellte so eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Weitere Verstöße wurden im Segment der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals festgestellt, auch hierbei kam es zu Untersagungen der Weiterfahrt. Insgesamt mussten 32 Anzeigen gefertigt werden, davon 13 Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenanzeigen, acht Sicherheitsleistungen, sieben Kontrollberichte wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften, vier Kontrollberichte wegen erheblicher technischer Mängel, dazu drei Verwarnungen mit Verwarnungsgeldern.

Weiterfahrt am Folgetag überwiegend möglich

Bis auf einen Transport konnten sämtliche vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge am Donnerstag ihre Fahrt fortsetzen, nachdem die technischen Mängel sachgerecht behoben, zulässige Ladungssicherungsmaßnahmen umgesetzt oder Ruhezeiten nachgeholt worden waren. Andere hatten sich um anwendbare Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte bzw. Umladungen auf geeignete Ersatzfahrzeuge gekümmert. Voraussichtlich werden sich die Gesamtbußgelder dieses Kontrolltages auf einen hohen vierstelligen Bereich summieren, die Kosten für die herangeführten Ersatzfahrzeuge, für Nachsicherungsarbeiten und für Umladungen mit Schwerlastkränen, werden diese sicherlich noch übersteigen. Eine Stilllegungsquote von rund 23,5 Prozent ist – gerade wegen des höheren Gefährdungspotenzials im Großraum- und Schwertransportbereich – aus verkehrspolizeilicher Sicht als nicht tolerabel einzuschätzen. Um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, muss daher zeitnah mit wiederkehrenden konzentrierten Kontrollen von Großraum- und Schwertransporten durch die osthessische Polizei auf den hiesigen Straßen gerechnet werden. +++ pm

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