Kofler will Firmen zur Umsetzung der Menschenrechte verpflichten

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler (SPD), hat eine gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen zur Beachtung der Menschenrechte bei ihren Auslandsgeschäften gefordert. „Für mich ist ganz klar: Wir brauchen gesetzliche Regelungen, das Zeitalter der Freiwilligkeit hat ein Ende“, sagte Kofler der „Frankfurter Rundschau“. Wenn 100 Prozent der deutschen Unternehmen ihrer „menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“ gerecht würden, „dann bräuchten wir kein Gesetz. Ansonsten besteht eine Schutzlücke, die wir dringend schließen müssen“, so die SPD-Politikerin weiter. Kofler reagierte damit auf die Debatte über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der 2016 von der Bundesregierung beschlossene NAP fordert von Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfalt in internationalen Lieferketten – allerdings zunächst nur auf Basis freiwilliger Selbstver pflichtungen der Wirtschaft. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD dann vereinbart, „gesetzlich tätig zu werden“, wenn bis zum Jahr 2020 nicht mindestens die Hälfte der großen Unternehmen freiwillig auf die Einhaltung von Menschenrechten achtet. Über das Monitoring der Unternehmen droht nun ein Streit innerhalb der Großen Koalition. Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium wollten die Befragung offenbar so gestalten, dass mehr als 50 Prozent der Unternehmen als „Erfüller“ gelten können und gesetzliche Maßnahmen damit vermieden werden, berichtet die „Frankfurter Rundschau“ weiter. +++