"Knöllchen-Urteil" - Personalaufstockung bei der Fuldaer Ordnungspolizei geplant

Knöllchen

Der Deutsche Städtetag hatte bezweifelt, dass sich das "Knöllchen-Urteil" des Frankfurter Oberlandesgerichts auf andere Bundesländer als auf Hessen auswirkt. Städte außerhalb Hessens setzen bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf eigenes Personal statt auf private Dienstleister. Auch der Stadt Fulda sei die grundsätzliche Problematik aus dem Bereich der Kontrolle des fließenden Verkehrs bekannt, heißt es auf Anfrage von fuldainfo.de aus dem Stadtschloss. Mit Blick auf diese Urteile hat die Stadt Fulda die Beschäftigung eines privaten Dienstleisters, der ausschließlich in der Kontrolle des ruhenden Verkehrs tätig war, bereits zum 31.12.2019 beendet. In der Vergangenheit war ein privater Dienstleister nur saisonal ergänzend zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Ordnungspolizei tätig. Seit dem 01.01.2020 werden nur noch städtische Ordnungspolizeibeamte in der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Darüber hinaus ist für dieses Jahr bei der Ordnungspolizei der Stadt Fulda eine Personalaufstockung geplant, um die Aufgaben insgesamt bewältigen zu können. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eventuell Rückerstattungsansprüche entstehen können, kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Hier wird zunächst die Urteilsbegründung des OLG Frankfurt geprüft. +++


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