Kassel verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Dritte hessische Stadt zieht Konsequenzen

Nach Hanau und Frankfurt stellt nun auch Kassel den Verkauf von Lachgas an Minderjährige unter Strafe. Das Kasseler Stadtparlament beschloss am Montag mit breiter Mehrheit eine Änderung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung. Lediglich zwei Abgeordnete der AfD enthielten sich bei der Abstimmung – ein deutliches Signal für einen parteiübergreifenden Konsens.

Grundlage des Beschlusses war eine gemeinsame Initiative von CDU, Grünen und FDP. In ihrer Begründung warnten die Antragsteller vor der zunehmenden Verbreitung von Lachgas als sogenannte „Partydroge“, insbesondere unter Jugendlichen. Auch in Kassel sei ein Anstieg des Konsums zu beobachten. Derzeit ist Lachgas in Deutschland frei verkäuflich und unterliegt keiner Altersbeschränkung.

Lachgas – chemisch Distickstoffmonoxid – wird seit Langem als medizinisches Narkosemittel eingesetzt, darf jedoch nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden. In der Freizeit konsumiert, wirkt es bewusstseinsverändernd. Fachärztinnen und Fachärzte warnen vor erheblichen Risiken bei unsachgemäßer Anwendung: Neben akuten Gefahren wie Erstickung, Erfrierungen oder Kreislaufversagen drohen bei regelmäßigem Konsum auch langfristige gesundheitliche Schäden. Dazu zählen unter anderem ein Mangel an Vitamin B12, Hypoxämie sowie neurologische Störungen bis hin zu Lähmungen.

Die Stadtverordnetenversammlung sieht in dem neuen Verkaufsverbot einen notwendigen Schritt, um Jugendliche besser zu schützen – auch in Ermangelung bundesgesetzlicher Regelungen. Die Kommune folgt damit dem Beispiel anderer Städte wie Hanau, Frankfurt, Hamburg oder Osnabrück, die ähnliche Maßnahmen bereits umgesetzt haben.

Mit der nun beschlossenen Anpassung der Gefahrenabwehrverordnung soll der Zugang zu Lachgas für Minderjährige deutlich erschwert und die gesundheitlichen Risiken durch unkontrollierten Konsum eingedämmt werden. Solange der Gesetzgeber keine bundeseinheitliche Regelung trifft, liegt die Verantwortung weiter bei den Kommunen. +++


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