Justizministerium: Zwölf Verfahren wegen rechtem Terror seit 2012

Die Bundesanwaltschaft hat von 2012 bis 2018 insgesamt zwölf Verfahren gegen Rechtsextremisten wegen Terrorverdachts eingeleitet oder übernommen. Das geht aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine schriftliche Frage von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) hervor, über die der „Tagesspiegel“ berichtet. Pau hatte sich nach Verfahren zu rechtem Terror seit dem Ende des 2011 aufgeflogenen NSU erkundigt. In zwei Komplexen konnte die Bundesanwaltschaft eine rechtskräftige Verurteilung erreichen, bei sechs weiteren Ermittlungen gegen rechtsextreme Gruppierungen ergab sich am Ende kein hinreichender Tatverdacht. Bei vier Verfahren sind die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft nach Angaben des Ministeriums noch nicht abgeschlossen. In den Verfahren, die mit Urteilen endeten, ging es um die Anschläge der sächsischen „Gruppe Freital“ und die geplanten Attentate der Gruppierung „Oldschool Society“. Im März 2018 verurteilte das Oberlandesger  icht Dresden acht Angeklagte der Gruppe Freital wegen Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Linke in Freital und Dresden zu Strafen zwischen vier und zehn Jahren Haft. Im Fall der „Oldschool Society“, deren Mitglieder unter anderem einen Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Borna vorbereitet hatten, verurteilte das Oberlandesgericht München im März 2017 vier führende Mitglieder zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren. +++

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