Die Johannes-Dyba-Allee bleibt. Die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung hat die Umbenennung abgelehnt und damit einen monatelangen politischen Streit beendet. Die Entscheidung ist demokratisch legitimiert und deshalb zu akzeptieren. Sie beantwortet allerdings nicht die Frage, wie Fulda mit der Geschichte umgehen will, die hinter diesem Namen steht. Denn eine Mehrheit kann über ein Straßenschild entscheiden – nicht darüber, welche Fragen eine solche Entscheidung in der Stadtgesellschaft zurücklässt.
Bei der Auseinandersetzung ging es nie nur um einen Straßennamen. Johannes Dyba war eine prägende Persönlichkeit des Bistums Fulda und weit über die Region hinaus bekannt. Zugleich wird sein Wirken heute im Zusammenhang mit dem Umgang der katholischen Kirche mit sexuellem Missbrauch kritisch hinterfragt. Wer seinen Namen im öffentlichen Raum bewahren will, muss deshalb nicht jede Kritik zurückweisen. Wer eine Umbenennung fordert, kann umgekehrt nicht behaupten, ein neues Straßenschild könne vergangenes Leid ungeschehen machen. Beide Seiten haben einen Teil der Wahrheit für sich.
Die CDU-Fraktionsvorsitzende Fehrmann hat auf einen entscheidenden Punkt hingewiesen: Aus dem Missbrauchsbericht ergibt sich kein Beleg dafür, dass Dyba persönlich an der Versetzung von Tätern beteiligt war. Dieser Befund ist ernst zu nehmen. Aus einer historischen oder moralischen Kritik darf keine persönliche Schuld konstruiert werden, für die es keinen Beleg gibt. Aber ebenso wenig beantwortet das Fehlen eines solchen Belegs die umfassendere Frage nach der Verantwortung eines Bischofs für den Umgang seiner Diözese mit Missbrauch. Persönliche Tatbeteiligung und institutionelle Verantwortung sind nicht dasselbe. Eine seriöse politische Debatte muss beides auseinanderhalten.
Gerade deshalb greift die Vorstellung zu kurz, mit dem Erhalt des Straßennamens sei die Angelegenheit erledigt. Straßennamen sind keine neutralen Adressangaben. Sie sind Teil des öffentlichen Gedächtnisses. Wer den Namen Johannes Dyba beibehält, entscheidet sich dafür, dass diese Persönlichkeit weiterhin sichtbar und präsent bleibt. Das ist legitim. Es verlangt aber zugleich nach einer Antwort darauf, wie mit den Gründen umgegangen wird, aus denen dieser Name für andere Menschen mit einer belastenden Geschichte verbunden ist.
Hier liegt die eigentliche politische Schwäche des Beschlusses. Fulda hätte den Namen behalten und dennoch ein deutliches Zeichen setzen können. Eine dauerhafte historische Einordnung, etwa durch eine Informationstafel oder ein öffentlich zugängliches Informationsangebot, hätte die verschiedenen Seiten von Dybas Wirken sichtbar machen können: seine Bedeutung für das Bistum ebenso wie die Kritik an der damaligen kirchlichen Aufarbeitung von Missbrauch. Das wäre weder eine nachträgliche Verurteilung noch eine Tilgung von Geschichte gewesen, sondern das Gegenteil: ein bewussterer Umgang mit ihr.
Noch wichtiger wäre gewesen, die Debatte nicht auf Symbolpolitik zu beschränken. Wenn eine Stadt über Monate über sexuellen Missbrauch, institutionelle Verantwortung und die Erinnerung an einen Bischof diskutiert, sollte am Ende mehr stehen als die Entscheidung über ein Straßenschild. Ein konkretes Zeichen für Betroffene hätte der Auseinandersetzung eine Dimension gegeben, die über parteipolitische Frontstellungen hinausreicht. Dann hätte Fulda nicht nur darüber entschieden, welcher Name auf einem Schild steht, sondern darüber, was die Stadt aus dieser Geschichte lernen will.
Stattdessen blieb die politische Debatte weitgehend in der bekannten Alternative gefangen: Umbenennen oder Namen erhalten. Die Mehrheit hat sich für den Erhalt entschieden. Das ist ihr gutes demokratisches Recht. Aber Demokratie erschöpft sich nicht darin, dass eine Mehrheit gewinnt und eine Minderheit verliert. Gerade bei Fragen der Erinnerungskultur zeigt sich politische Qualität darin, was nach einer solchen Entscheidung geschieht.
Deshalb wäre es falsch, die Debatte nun einfach zu den Akten zu legen. Wer den Namen Dyba verteidigt, sollte nicht jede Kritik als Angriff auf die eigene historische Position verstehen. Wer Dyba kritisch bewertet, sollte ebenso wenig persönliche Schuld behaupten, für die es keinen Beleg gibt. Die politische Aufgabe bestünde vielmehr darin, diese widersprüchlichen Perspektiven auszuhalten und daraus einen sachlichen Umgang mit der Geschichte zu entwickeln.
Das wäre anspruchsvoller gewesen als die Entscheidung über den Straßennamen. Aber genau darin hätte politische Führung gelegen. Fulda hätte sagen können: Der Name bleibt, weil eine Mehrheit dies so entschieden hat. Zugleich wird die Geschichte nicht verklärt, die Kontroverse nicht verschwiegen und die Perspektive der Betroffenen nicht auf ein Argument im politischen Streit reduziert. Ein solcher Umgang hätte aus einem Lagerkonflikt eine ernsthafte Erinnerungspolitik machen können.
Nun bleibt zunächst der Mehrheitsbeschluss. Die Johannes-Dyba-Allee wird weiterhin so heißen. Das ist die Entscheidung des Stadtparlaments und muss akzeptiert werden. Aber die Geschichte, die mit diesem Namen verbunden ist, gehört nicht der Mehrheit. Sie ist Teil des Gedächtnisses dieser Stadt – und damit auch Teil der Verantwortung ihrer Politik.
Der politische Streit ist beendet. Die politische Verantwortung ist es nicht. +++

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