Integration in hessischen Kitas – Abschluss der Rahmenvereinbarung

Schulessen, Mensa

Wiesbaden. Wohlfahrtsverbände und kommunale Spitzenverbände haben sich auf Rahmenvereinbarung zur Integration in hessischen Kitas geeinigt. Mit der Zustimmung des Hessischen Landkreistages kann eine zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen ausgehandelte neue Rahmenvereinbarung Integrationsplatz in Kraft treten, wie die Verhandlungspartner gemeinsam mitteilten. Sie sehen in dem erzielten Kompromiss eine verlässliche Grundlage, um Kinder mit Behinderung in den Kitas erfolgreich zu integrieren. Das gilt nun auch für Integrationskinder unter drei Jahren.

Die neue Vereinbarung sieht vor, dass bei der Betreuung bisherige Standards erhalten bleiben. So wird die Platzzahl einer Regelgruppe bei Aufnahme eines Kindes mit Integrationsbedarf um fünf Kinder auf 20 Kinder abgesenkt. Die maximale Größe einer Krippengruppe wird bei Aufnahme eines Integrationskindes elf statt zwölf Kinder betragen. Um die Eingliederung in die Gruppe möglich zu machen, darf höchstens ein Drittel aller Gruppenkinder Integrationsbedarf haben. Auch weiterhin gibt es für jedes Kind mit Behinderung im Regelfall 15 zusätzliche Fachkraftstunden pro Woche. Bei Integrationskindern unter drei Jahren sind es nun 13 zusätzliche Fachkraft- stunden. Die Pauschale pro Fachkraftstunde wurde auf 1140 Euro jährlich erhöht und damit an das aktuelle Lohnniveau angepasst.

„Dass die hessischen Kommunen zu den bisherigen Qualitätsstandards stehen, begrüßen wir sehr“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises „Kinder, Jugend, Frauen und Familie“ und Liga-Ver- handlungsführer Thomas Domnick. Er verwies zugleich auf die Rolle der Landesregierung. „Durch die Zusage im Koalitionsvertrag, den Kommunen zusätzliche zehn Millionen Euro für die Integration von Kindern mit Behinderung zur Verfügung zu stellen, hat die Landesregierung Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen gebracht.“ „Wir erwarten nun die schnellstmögliche Änderung des Kifög als Voraussetzung für die Ausschüttung der zugesicherten Landesmittel. Diese müssen sodann rückwirkend ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 zur Verfügung stehen“, so die zu- ständigen Geschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände Dr. Jan Hilligardt (HLT), Stephan Gieseler (HStT) und Karl-Christian Schelzke (HStGB).

Merz (SPD): Land muss gesetzliche Grundlage für die Förderung schaffen

Der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz hat den Abschluss der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Liga der freien Wohlfahrtspflege begrüßt. „Damit ist es nun endlich gelungen, den Eltern von Kindern mit Behinderungen wieder ein Stück Sicherheit zu geben. Die Verhandlungen haben sich lange hingezogen. Wir begrüßen, dass es gelungen ist, die Qualitätsstandards bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in Kinderbetreuungseinrichtungen zu erhalten“, stellte Merz fest. Nun sei das Land gefordert. Die bloße Zusage, 10 Millionen Euro mehr an Landesmitteln zur Verfügung zu stellen, reiche nicht aus. „Was wir brauchen, ist eine Verankerung der höheren Landesförderung für die Aufnahme von Kindern mit Behinderung im Gesetz und eine verbindliche Festlegung von Qualitätsstandards für die Förderung behinderter Kinder in Kindertagesstätten. Dazu gehört insbesondere eine Vorschrift, um wie viel sich die jeweils betroffene Gruppe verkleinert. Das Land kann sich hier nicht mit dem Hinweis auf Konnexitätsprobleme herausreden, denn es hat ja sowieso die Absicht, die Zuschüsse für wegfallende Plätze mit dem höheren Zuschuss für behinderte Kinder zu übernehmen“, erläuterte Merz. Merz kündigte an, dass seine Fraktion den weiteren Verlauf genau beobachten werde. „Wir wollen, dass die in der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz vereinbarten Standards überall im Land umgesetzt werden. Das geht nur mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Ansonsten würde die erhöhte Landesförderung auch denjenigen zur Verfügung stehen, die nicht gewillt sind, die Gruppen entsprechend zu verkleinern. Sollte die Landesregierung nicht handeln, werden wir eine Initiative in den Landtag einbringen“, so Merz.

Grüne: Wichtiger Schritt für Qualitätssicherung in Kitas

Die Landtagsfraktion der Grünen sieht in der Einigung der kommunalen Spitzenverbände auf eine Rahmenvereinbarung zur Inklusion von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten einen wichtigen Schritt für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. „Die Inklusion ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, stellt Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der Grünen, fest. „Dass die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände sich auf den Rahmen für die Betreuung geeinigt haben, trägt viel dazu bei, die Qualitätsstandards zu sichern. Wir freuen uns, dass die Rahmenvereinbarung Integration nun auch Standards für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren schafft“, so Bocklet weiter. Die Spitzenverbände würdigten in ihrer gemeinsamen Mitteilung über die Einigung ausdrücklich, dass CDU und GRÜNE durch die Zusage im Koalitionsvertrag, den Kommunen zusätzliche zehn Millionen Euro für die Integration von Kindern mit Behinderung zur Verfügung zu stellen, „Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen“ gebracht hatten. Bocklet hob hervor, dass die Koalitionsfraktionen den zugesagten Betrag bereits in den Nachtragshaushalt eingestellt haben, der im Juli beschlossen werden soll.

Kommunale Spitzenverbände und Liga verhandeln seit rund anderthalb Jahren über eine Neufassung der bisherigen Rahmenvereinbarung von 1999. Eine Neuregelung war mit Blick auf den im vergangenen Jahr eingetretenen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz für ein- und zweijährige Kinder notwendig geworden. Außerdem war eine Anpassung an das seit Jahresanfang geltende KiföG nötig geworden. +++ fuldainfo