Immer weniger Branchentarifverträge allgemeinverbindlich

Es brauche daher eine wirksame Reform

Lohnabrechnung

Die Zahl der Branchentarifverträge, die von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt wurden und damit auch für tarifungebundene Unternehmen gelten, ist in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken zurück, über die die „Rheinische Post“ berichtet. Demnach nahmen die so genannten Allgemeinverbindlichkeits-Erklärungen (AVE) des Arbeitsministeriums von 113 Branchentarifverträgen im Jahr 2000 auf nur noch 25 im Jahr 2018 ab. Damit gingen die AVE innerhalb von 20 Jahren um etwa 80 Prozent zurück. 2017 arbeiteten der Antwort zufolge nur noch 55 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben. Bei den Betrieben liegt die Tarifbindung sogar nur noch bei 27 Prozent. „Immer mehr Unternehmen begehen Tarifflucht und entziehen sich so ihrer sozialen Verantwortung“, sagte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz von 2014 habe sich als „Rohrkrepierer“ erwiesen. Es brauche daher eine wirksame Reform und ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene. Bundesarbeitsminister Heil müsse gesetzliche Maßnahmen gegen die anhaltende Tarifflucht auf den Weg bringen. Die Linke will dem Bundestag an diesem Freitag dazu einen Gesetzentwurf vorlegen. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen