Die Zahl der Menschen, die in Deutschland im Gefängnis sitzen, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Das teilte ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ mit. Allein am Stichtag 30. Juni 2022 verbüßten demzufolge insgesamt 4.411 Frauen und Männern aus diesem Grund eine Ersatzfreiheitsstrafe. Am Stichtag 31. August 2021 lag die Zahl bei 3.830, ein Jahr zuvor bei 3.079. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) möchte dies ändern und Paragraf 43 des Strafgesetzbuches so fassen, dass Betroffene nicht mehr pro Tagessatz einen Tag ins Gefängnis müssen, sondern nur noch einen halben. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte dem RND dazu: „Der Deutsche Richterbund sieht die Pläne für eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe kritisch.“ Zentrale Aufgabe der Ersatzfreiheitsstrafe sei es, die Zahlung einer verhängten Geldstrafe sicherzustellen. „Von der drohenden Freiheitsentziehung geht ein erheblicher Anreiz zur Zahlung aus. Diese Wirkung würde deutlich geschwächt, wenn die zu erwartende Zeit im Gefängnis künftig wesentlich kürzer ausfiele.“ +++