Hessische Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts

Beuth: „Extremisten konsequent Waffen entziehen“

Peter Beuth (CDU)
Peter Beuth (CDU)

Wiesbaden/Berlin. Hessens Innenminister Peter Beuth hat im Deutschen Bundesrat die hessische Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts eingebracht und eindringlich dazu aufgerufen, Extremisten konsequent Waffen zu entziehen. „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Wer Hass-Parolen skandierend oder mit brutaler Gewalt auf die Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinwirken will, darf keinen legalen Zugang zu Waffen haben. Uns allen muss daran gelegen sein, die Tatmittel von Extremisten weitest möglich einzuschränken. Denn jeder Extremist mit einer Waffe in der Hand stellt eine Gefahr dar. Diese Gefahr können wir mit der hessischen Gesetzesinitiative wirksam eindämmen. Wir entziehen Extremisten damit konsequent ihre Waffen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth im Bundesrat.

Hessen bringt bereits zum zweiten Mal einen Antrag in den Deutschen Bundesrat ein, um eine entsprechende Verschärfung des Waffenrechts zu erzielen, wodurch Extremisten nicht mehr legal in den Besitz von Waffen kommen können. Im Jahr 2017 wurden bereits auf die hessische Initiative hin zumindest die Anforderungen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässlichkeit abgesenkt. Seither genügt ein auf Tatsachen begründeter Verdacht, um eine Regelunzuverlässigkeit zu begründen – und damit eine Waffe zu entziehen oder die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu versagen. Mit dieser – insbesondere aus waffenbehördlicher Sicht – wichtigen Änderung des Waffengesetzes wurde ein Vorschlag des hessischen Gesetzesantrags vom 30. Juni 2016 (BR-Drs. 357/16) wörtlich umgesetzt. „Diese Regelung erhöht bereits die Chancen einer niederschwelligeren rechtssicheren Versagung oder Entziehung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und ist daher sehr zu begrüßen. Ich sehe jedoch weiterhin dringenden Handlungsbedarf, den wir mit der erneuten hessische Initiative anpacken. Wir wollen Klarheit schaffen: Wer bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder gespeichert ist, darf keine Waffe haben“, so der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Hessische Initiative sieht konsequenten Waffenentzug bei Extremisten vor

Um den zuständigen Behörden Rechts- und Handlungssicherheit zu geben, möchte Hessen – wie schon 2016 – die Regelung des § 5 des Waffengesetzes (WaffG) über die Zuverlässigkeit in der Weise ergänzen, dass Personen regelmäßig dann waffenrechtlich unzuverlässig sind, wenn sie bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder gespeichert sind. Damit geht die hessische Initiative ausdrücklich über den niedersächsischen Vorschlag einer waffenbehördlichen Regelabfrage beim Verfassungsschutz hinaus. „Unser Ziel, Extremisten zu entwaffnen, muss gesetzlich schon auch so ausgestaltet sein, dass es auch in der Praxis zum Waffenentzug führt. Denn was nützt den Waffenbehörden die Information, dass die Verfassungsschutzbehörden der zuständigen Waffenbehörde einschlägige Erkenntnisse im Rahmen der Regelabfrage übermitteln, wenn diese Erkenntnisse waffengesetzlich nicht die Versagung oder den Widerruf einer Erlaubnis rechtfertigen“, sagte der Hessische Innenminister.

Wissens- und Sicherheitslücken zwischen Behörden schließen

Die bisherige Regelung sieht vor, dass Polizei- und Verfassungsschutzbehörden lediglich aus der Recherche im Nationalen Waffenregister (NWR) erfahren können, wer über eine Waffe verfügt oder eine waffenrechtliche Erlaubnis begehrt. Hierdurch werde den Sicherheitsbehörden faktisch die Verpflichtung auferlegt, permanent das NWR auf Extremisten hin abzufragen, um dann die Waffenbehörden wiederum darauf aufmerksam zu machen. „Dadurch sind Informationslücken zwischen den Behörden vorprogrammiert. Aus meiner Sicht ist deshalb der umgekehrte Weg der deutlich Bessere. Durch eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden schaffen wir eine Abfragepflicht der Waffenbehörde, die zugleich mit einer Antwortpflicht der Nachrichtendienste verbunden ist. Dadurch werden die Behörden per Gesetz nicht nur zur Zusammenarbeit verpflichtet: Die jeweiligen Verantwortlichkeiten jeder Behörde sind hierbei klar geregelt. Nur so können wir Wissens- und Sicherheitslücken schließen“, sagte Peter Beuth.

Bedenken unbegründet – Neuregelung trifft ausschließlich Extremisten

Der Waffenbesitz ist im deutschen Waffenrecht als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt geregelt. Über Waffen und Munition darf nur verfügen, wer überall und jederzeit die Garantie dafür bietet, diese nur im Einklang mit der Rechtsordnung zu gebrauchen. „Mögliche Vorbehalte von Jägern oder Sportschützen gegen eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden mit den entsprechenden Konsequenzen für Extremisten, sind unbegründet. Kein unbescholtener Jäger oder Sportschütze hat dadurch einen Nachteil. Nur Extremisten müssen dann um ihre Waffen fürchten – und das zu Recht. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Sicherheitslage gilt es, Zeichen zu setzen und nicht an der falschen Stelle schlechte Kompromisse zu machen, die unseren Sicherheitsbehörden die Arbeit erschweren“, sagte der Minister.

Aus Verantwortung für die Sicherheit der Bürger – Extremisten Waffen entziehen

Hessen habe die Gesetzeslücken und Defizite bei der Bekämpfung von Extremisten nicht nur erkannt und benannt, sondern dem Bundesrat dazu auch konstruktive und wirksame Lösungsvorschläge unterbreitet. Hessens Innenminister Peter Beuth warb daher eindringlich darum, der hessischen Initiative zuzustimmen: „Wir alle tragen staatsbürgerliche Verantwortung für unser Land und unsere Bürgerinnen und Bürger. Verantwortung, die sich nicht an unseren Worten, sondern an unseren Entscheidungen und Taten messen lassen muss. Wer von Ihnen möchte sich schon nach einem erfolgten Schusswaffengebrauch durch einen Extremisten dem Vorwurf aussetzen, nicht alles in seiner Macht Stehende getan zu haben, um eine solche Tat zu verhindern? Jetzt haben Sie die Macht und die Möglichkeit einen wichtigen Schritt zur Verhinderungen solcher Taten zu gehen, indem Sie unserer Initiative zustimmen.“ +++ pm

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