Hessen lockert Sonntags Fahrverbot für LKW

Diese Regelung gilt zunächst bis Ende Juni 2020

LKW

Um die Versorgung mit Trockenwaren, also haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln, sicherzustellen, können ab sofort LKW mit derartigen Warenlieferungen für den Einzelhandel auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Einen entsprechenden Erlass hat das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium heute versandt. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende Juni 2020.

„Der Einzelhandel spürt die Unsicherheit der Bürgerinnen und Bürger wegen der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus. Gerade haltbare Lebensmittel wie Nudeln, Mehl oder Reis, aber auch Toilettenpapier sind besonders gefragt. Es gibt zwar genügend Waren dieser Art, aber die Nachlieferungen zu den einzelnen Supermärkten sind teilweise nicht schnell genug, um die Regale wieder aufzufüllen. Dies kann dann dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher noch mehr Vorräte anhäufen. Es kommt also darauf an, die Waren aus den Zentrallagern möglichst schnell zu den Supermärkten zu bekommen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden. „Aus diesem Grund verzichten wir auf gesonderte Ausnahmegenehmigungen für Fahrten am Wochenende oder an Feiertagen.“

Nicht nur die nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden wurden über den Erlass informiert, sondern auch das Innenministerium wurde gebeten, die Polizei zu unterrichten. Dasselbe gilt für das Bundesamt für Güterverkehr. Auf diese Weise sollen überflüssige Kontrollen vermieden werden. „Funktionierenden Lieferketten soll kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen im Weg stehen“, sagte Al-Wazir. „Das Interesse der Allgemeinheit an der Verfügbarkeit der Waren überwiegt wegen der derzeitigen Situation durch das Corona-Virus den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.“

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