Hessen: Body-Cam wird künftig auch Ton aufgezeichnen

Wiesbaden. „Beim Einsatz von Schulterkameras, sogenannten Body-Cams, wird künftig auch Ton aufgezeichnet werden können“, erläuterte Alexander Bauer, der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, den zentralen Inhalt des heute in erster Lesung beratenen Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Melderechts, des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Glückspielgesetzes. Der Einsatz spezieller Schulterkameras für die Polizei sei in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Offenbach höchst erfolgreich getestet worden und dann auf ganz Hessen ausgeweitet worden. „Neben der bisher schon möglichen Bild- auch Tonaufzeichnungen zu ermöglichen, ist die konsequente Ausweitung eines hervorragend geeigneten Instruments. Hessen, das als erstes Bundesland die Body-Cam eingeführt hat, zeigt hier erneut seine Vorreiterrolle bei Polizeiausstattung und Gewaltprävention“, lobte der CDU-Politiker.

Die Body-Cam geht auf einen Vorschlag der hessischen Polizei zurück. Polizisten können damit über eine Fernbedienung am Handgelenk die Kamera auslösen und in brenzligen Situationen mögliche Angreifer filmen. Die präventive und deeskalierende Wirkung ist enorm. Die Angriffe auf Polizisten hätten durch den Einsatz der neuen Technik spürbar vermindert werden können, erläuterte Bauer. Zusammen mit Tonaufzeichnungen könne die Situation künftig insgesamt noch besser dokumentiert und auch Beleidigungen besser festgehalten werden. Wer davon nicht schon abgeschreckt wird, der könne wenigstens leichter seiner Straftat überführt werden.

„Zusammen mit der Bundesratsinitiative Hessen für einen neuen ‚Schutzparagraphen 112‘ im Strafgesetzbuch setzen wir ein klares Zeichen: Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – sei sie körperlich oder verbal – ist kein Kavaliersdelikt und wird von uns nicht geduldet“, sagte Bauer. Eine weitere Neuregelung für den Zoll in §102 Abs. 3 im HSOG betrifft ebenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung. „Mit ihr sollen Vollzugskräfte der Zollverwaltung unter den gleichen Voraussetzungen tätig werden können wie Beamte der Länderpolizei und der Bundespolizei. Andere Bundesländer haben dies in ihren Polizeigesetzen bereits geregelt. Wir tun gut daran, hier gleichzuziehen“, so Bauer.

Uferlose Ausweitung der Body-Cams bedenklich

Der beratene Gesetzentwurf enthält zwar ein überaus buntes Potpourri an Dingen, die das Innenministerium offensichtlich schon lange einmal regeln wollte. Besonders ins Auge fällt jedoch die massive Ausweitung der Körperkameras für hessische Polizisten: Die sogenannten Body-Cams, denen wir Freie Demokraten nur unter strengen datenschutzrechtlichen Grenzen und engen Voraussetzungen für die Nutzung zugestimmt haben, sollen nunmehr hessenweit zum Einsatz kommen. Zudem sollen zukünftig nicht nur Bild-, sondern auch Tonaufnahmen und der Einsatz schon bei dem Verdacht einer Gefahr und nicht nur bei konkreter Gefahr zulässig sein. Am schwersten wiegt, dass die sogenannte „pre-recording“-Funktion ermöglicht werden soll. Dies stellt faktisch eine dauerhafte Videoüberwachung des gefilmten Umfeldes, also eine zeitlich begrenzte, anlasslose Vorratsdatenspeicherung dar“, so der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, Wolfgang Greilich.

Greilich weiter: „Eine offensichtlich intendierte und im Gesetz angelegte Totalüberwachung von Polizeieinsätzen über ganz Hessen ist nach Auffassung der Freien Demokraten nicht sinnvoll und verfassungsrechtlich bedenklich. So sieht dies offensichtlich auch die Referatsleiterin beim hessischen Datenschutzbeauftragten, die zum „pre-recording“ in der Zeitschrift der Deutschen Polizeigewerkschaft im April formuliert hat: „Auch eine sehr kurze Speicherung ist Datenerhebung und somit ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Es handelt sich dabei im Grunde um eine Vorratsdatenspeicherung.“ Gerade an die Adresse der ehemaligen selbsternannten Rechtsstaatspartei der Grünen drängt sich die direkte Frage auf, ob sie den Gesetzentwurf auf Grund der kurzen Einbringungsfrist der Landesregierung nicht gelesen oder schlicht nicht verstanden haben, welches Kuckucksei die Union Ihnen da ins schwarz-grüne Nest gelegt hat. Wir appellieren noch einmal deutlich an die Abgeordnetenkollegen von CDU und Grünen – schauen sie sich ganz genau an, was die Landesregierung Ihnen hier vorgelegt hat. Gerade mit Blick auf die Nutzung der Body-Cams kann es nicht in Ihrem Interesse sein, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, in das hier definitiv eingegriffen werden soll, über Gebühr einzuschränken. Die Alternative ist schließlich die Beibehaltung der recht ausgewogenen Regelung, die auf breiter Zustimmung in diesem Hause fußt und auch weiterhin stoßen wird.“ +++ fuldainfo | bild hmi