Hauptmann: EEG-Novelle stärkt Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Wir schaffen damit die notwendige Planungssicherheit

Mark Hauptmann

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) verabschiedet. Das grundlegend novellierte EEG wird zum 1.1.2021 in Kraft treten und schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um die ambitionierten Ziele der Energiewende weiter zu verwirklichen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird konsequent vorangetrieben. Zugleich wird sichergestellt, dass die Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt.

Der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU), der als Mitglied im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie an der Neufassung mitgewirkt hatte, ist erleichtert, dass das Gesetz nach den zähen Verhandlungen mit der SPD nun noch zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten kann: „Wir schaffen damit die notwendige Planungssicherheit für Unternehmen und stellen sicher, dass wir die ehrgeizigen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens erreichen werden, ohne dabei die Bürger und Unternehmen mit höheren Belastungen zu versehen.“

Bereits in diesem Jahr werden Prognosen zufolge 46 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Mit dem neuen EEG soll dieser Anteil bis 2030 auf 65 Prozent steigen. Der Großteil der Energie stammt aus Windkraft. Der Ausbau war zuletzt jedoch nur noch schleppend vorangegangen, die Anlagen stoßen zunehmend auf Akzeptanzprobleme. „Wir werden die Energiewende in Deutschland nur erfolgreich voranbringen, wenn wir die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen“, so Hauptmann. Zuletzt konnte es die CDU-Fraktion in langen Verhandlungen mit der rot-rot-grünen Landesregierung im Thüringer Landtag als Erfolg verbuchen, Windkraft im Thüringer Wald endgültig zu verbieten. Komplementär hierzu, hatte sich Mark Hauptmann gemeinsam mit den Thüringer Unionskollegen im Bundestag vehement dafür eingesetzt, einen umstrittenen Absatz, der noch im Regierungsentwurf gestanden hatte, zu streichen. Danach wäre insbesondere Windkraftanlagen ein weitaus höheres Gewicht im Abwägungsprozess mit Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingeräumt worden. „Die Klausel hätte unabsehbare Auswirkungen für unseren ländlichen Raum gehabt und die kommunale Planungshoheit weiter eingeschränkt. Ich bin froh, dass wir hier Erfolg hatten. Wir müssen die Bevölkerung beim Ausbau der regenerativen Energien unbedingt mitnehmen und deren Interessen ernstnehmen.“

Auch aus diesem Grunde wird mit dem neuen EEG mehr auf Solarstrom gesetzt, z.B. durch Anreize für kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Die Stromkapazitäten aus Solar sollen sich bis 2030 beinahe verdoppeln, die Kapazität der Windräder an Land soll dagegen um ein Drittel ausgebaut werden. Um Windräder attraktiver zu machen, sollen die Gemeinden, in denen künftig Windräder gebaut werden, finanziell partizipieren können.

Zugleich wird sichergestellt, dass der Strom für die Haushalte und Verbraucher bezahlbar bleibt. Dafür wird die EEG-Umlage auf den Strompreis im kommenden Jahr auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt und sinkt damit leicht. Wichtig war Hauptmann zudem, dass die Zukunftstechnologie Wasserstoff nicht ausgebremst wird. „Wasserstoff wird eine zentrale Rolle bei der Energiewende einnehmen. Umso mehr freue ich mich, dass es gelungen ist, grünen Wasserstoff vollständig von der EEG-Umlage zu befreien. Ein weiterer wichtiger Schritt, damit Deutschland hier seine Vorreiterrolle ausbauen kann“, so Hauptmann abschließend. +++ pm