Handelsverband Hessen: Handel lehnt Bargeldobergrenze ab

Bargeldobergrenze der falsche Weg

Geld

Wiesbaden. Ein Aktionsplan der EU Kommission nimmt zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität eine Obergrenze für Barzahlungen in den Blick. Der Einzelhandel sieht die Pläne kritisch. Bargeld ist ein wesentlicher Bestandteil im Zahlungsmix des deutschen Einzelhandels. Nach wie vor wird mehr als die Hälfte des Umsatzes in bar gezahlt. Eine Studie der Bundesbank belegt zudem, dass gut 3/4 aller Transaktionen in bar getätigt werden. „Die Zahlen verdeutlichen, welchen Stellenwert Bargeld in der Bevölkerung hat und wie gefragt die Barzahlung nach wie vor ist“, so Michael Kullmann, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Hessen.

Barzahlung sei ein einfaches, unkompliziertes und zudem diskriminierungsfreies Zahlungsmittel. „Solange die Kunden in bar bezahlen wollen, solange wird der Handel auch die Barzahlung akzeptieren. Debatten über die Abschaffung des Bargelds oder Obergrenzen gehen für uns am Thema vorbei“, so Kullmann weiter. Nach derzeitiger Informationslage müsse die Wirksamkeit einer Bargeldobergrenze ohnehin angezweifelt werden. Es bedürfe zusätzlicher Analysen über die tatsächliche Wirksamkeit, bevor weitreichende und beschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Mit der bereits beschlossenen vierten Geldwäscherichtlinie sieht der Handelsverband vorerst ausreichende Maßnahmen getroffen, die eine Verschleierung schwerer Straftaten und Terrorismusfinanzierung wirksam aufdecken können.

Zudem sollten zunächst unterstützende Maßnahmen zur Verbesserung der Praktikabilität alternativer unbarer Zahlungsarten getroffen werden, bevor eine Beschränkung der Barzahlung diskutiert wird. Dazu gehöre eine verstärkte Aufklärung über mögliche LimitSteuerungen bei Kartenzahlung sowie die Umsetzung von sogenannten Instant Payment-Systemen auf europäischer Ebene. Aus Sicht des Handels ist daher eine Bargeldobergrenze der falsche Weg. +++