Grüne erzielen intern Kompromiss im Homöopathie-Streit

Es ist in einem konstruktiven Dialog gelungen, eine Einigung zu finden

Die Grünen haben im parteiinternen Streit über den Umgang mit homöopathischen Mitteln eine Entscheidung vertagt. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, soll erst auf dem Parteitag im November 2020 entschieden werden, ob die Mittel weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können. Bis dahin soll eine Kommission aus Wissenschafts- und Gesundheitspolitikern, dem Parteivorstand und den Antragstellern sich mit Fragen der Wissenschaftlichkeit in der Medizin befassen.

Homöopathie-Gegner hatten beantragt, bereits auf dem Parteitag in diesem Jahr zu debattieren, wie die Grünen zur Wissenschaftlichkeit in der Medizin stehen. Das dreiseitige Papier, das am Wochenende zwischen allen Antragstellern und dem Bundesvorstand der Grünen geeint wurde und der FAZ nach eigenen Angaben vorliegt, nimmt die Entscheidung nicht vorweg. Zwar heißt es in dem Antrag, über den nunmehr die Bundesdelegierten abstimmen sollen: „Wir streben ein Gesundheitssystem an, das noch stärker als heute seine medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen auf ihre Wirksamkeit prüft.“ Allerdings soll der Leistungskatalog nicht nur an den „wissenschaftlichen Kenntnisstand“, sondern auch an „empirisch bewertete Erfahrungen“ angepasst werden. Unter anderem mit der Frage, was genau darunter zu verstehen ist, soll sich nun eine Kommission bis zur nächsten Bundesdelegiertenkonferenz im November 2020 befassen. In der Kommission sollen die wissenschafts- und gesundheitspolitischen Abgeordneten sitzen, Vertreter der Gesundheitsministerien der Länder, Vertreter verschiedener Bundesarbeitsgemeinschaften der Grünen, der Bundesvorstand und die Antragsteller.

Die Kommission soll zudem „externe Experten“ bei ihrer Arbeit hinzuziehen können. Auch die Leitfragen sind in dem Kompromiss ausformuliert, etwa: „In welchem Spannungsverhältnis stehen evidenzbasierte Wissenschaft und ein ganzheitlicher Gesundheitsbegriff?“ und „Wie definieren wir den Wissenschaftsbegriff von Medizin?“ „Es ist in einem konstruktiven Dialog gelungen, eine Einigung zu finden“, sagte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner der FAZ. Es gehe bei den unterschiedlichen Anträgen ja um eine Vielzahl von Fragen, die weit über die Frage der Erstattung von homöopathischen Mitteln hinausgingen. Der Komplexität des Themas „werden wir am besten gerecht, wenn wir uns die nötige Zeit nehmen, die verschiedenen Aspekte zu diskutieren“, sagte Kellner. Tim Demisch, der den Antrag auf Streichung von homöopathischen Mitteln als Kassenleistung ausgearbeitet hat, sagte der FAZ: „Unter den gegebenen Umständen akzeptieren wir, dass sich andere mehr Zeit für die Debatte erbitten. Es gibt nun wenigstens einen festen zeitlichen und inhaltlichen Rahmen für die Arbeit in der Fachkommission.“ Der Heidenheimer Internist Ulrich Geyer, ein Homöopathie-Befürworter, der den Antrag für „therapeutische Vielfalt in der Gesundheitsversorgung“ gestellt hat, sagte: „Wir sin d alle sehr froh, dass es zu diesem Kompromiss gekommen ist, an dem wir alle mitgearbeitet haben. Es gibt keinen Gewinner und keinen Verlierer.“ +++