Die Hydro-Source TEC GmbH will das geplante Innovations- und Technologiezentrum am Standort der bestehenden Biogasanlage in Großenlüder unter den von der Gemeindevertretung beschlossenen Rahmenbedingungen nicht weiterverfolgen. Das teilte das Unternehmen der Gemeinde mit Schreiben vom 9. September 2026 mit. Die Gemeindevertretung hatte zuvor in ihrer Sitzung am 27. August 2026 mehrheitlich beschlossen, die erforderlichen Schritte zur Schaffung von Baurecht durch eine Bauleitplanung einzuleiten. Ziel war es, das von der Vorhabenträgerin vorgestellte Projekt rechtssicher, transparent und ergebnisoffen prüfen zu können.
Hintergrund ist die Dimension des geplanten Vorhabens, das nach den vorliegenden Planungen deutlich über die derzeitige Nutzung des Standorts als Biogasanlage hinausgegangen wäre. Vorgesehen waren unter anderem große Produktions- und Prozesshallen, technische Anlagen mit erheblichen Gebäudehöhen sowie die Verarbeitung umfangreicher Stoffströme zur Herstellung neuer Produkte, insbesondere synthetischer Kraftstoffe.
Für das Gelände besteht ein Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Sondergebiets „Biogasanlage“. Nach der weiterhin bestehenden, zwischen der Gemeinde, dem Landkreis Fulda und dem Regierungspräsidium Kassel abgestimmten rechtlichen Einschätzung wird die geplante Nutzung durch diesen Bebauungsplan nicht abgedeckt. Ein unmittelbares Baugenehmigungsverfahren konnte deshalb nicht an die Stelle der zunächst erforderlichen Bauleitplanung treten.
Im Raum stand insbesondere die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Damit hätte das konkrete Projekt einschließlich seiner baulichen Ausgestaltung, der Erschließung, der Verkehrsführung und weiterer verbindlicher Rahmenbedingungen festgelegt werden können. Im weiteren Verfahren wären zudem zahlreiche Fragen zu Stoffströmen, Immissionen, Sicherheit, Umwelt, technischer Machbarkeit, Betreiberverantwortung und Finanzierung zu klären gewesen.
Die Hydro-Source TEC GmbH lehnt diesen Weg jedoch ab. In ihrem Schreiben vom 9. September teilte das Unternehmen mit, dass für den Investor aufgrund der von der Gemeindevertretung beschlossenen Rahmenbedingungen „keine hinreichende Rechtsgrundlage“ mehr bestehe, das Vorhaben am bisherigen Standort weiterzuverfolgen. Die Vorhabenträgerin erklärte ausdrücklich, an dem beschriebenen Bauleitplanverfahren nicht mitzuwirken. Weitere Informations- oder sonstige Veranstaltungen seien ebenfalls nicht geplant. Gleichzeitig kündigte Hydro-Source alternative, kleinere Modelle für bestehende Biogasanlagen und weitere Emittenten in der Region an.
Bürgermeister Florian Fritzsch stellt die Entscheidung der Gemeindevertretung als notwendigen Schritt dar. „Die Gemeinde wollte und will Innovation ermöglichen. Wir haben ausdrücklich einen Weg aufgezeigt, wie ein Innovations- und Technologiezentrum in Großenlüder rechtssicher und transparent geprüft und möglicherweise verwirklicht werden kann“, erklärte Fritzsch. Gerade bei einem Vorhaben dieser Größenordnung, im Außenbereich und mit den zahlreichen bislang offenen Fragen, könne es jedoch keine pauschale Baugenehmigung geben. Diese rechtliche Einschätzung teile die Gemeinde weiterhin mit der Bauaufsicht des Landkreises Fulda.
Nach Angaben der Vorhabenträgerin sollte das Projekt ein Investitionsvolumen von rund 220 Millionen Euro erreichen. Dass ein Vorhaben dieser Größenordnung nicht an einer ergebnisoffenen Bauleitplanung, sondern an deren Ablehnung durch die Vorhabenträgerin scheitern soll, ist aus Sicht der Gemeinde nicht nachvollziehbar. „Wer ein innovatives Großprojekt plant und für sich in Anspruch nimmt, einen Beitrag zu sauberer Luft und einer verbesserten Umwelt leisten zu wollen, sollte ein ordnungsgemäßes und unabhängiges Prüfverfahren als notwendige Grundlage verstehen“, erklärte Fritzsch weiter. Die Gemeinde habe weder blockiert noch verhindert, sondern den rechtlich erforderlichen Weg aufgezeigt. „Eine Abkehr von diesem Weg lässt viele Fragen offen“, so der Bürgermeister.
Die Gemeinde Großenlüder bedauert nach eigenen Angaben, dass Hydro-Source das ursprünglich vorgestellte Vorhaben am Standort nicht unter den beschlossenen Rahmenbedingungen weiterverfolgen will. Zugleich bleibt die Gemeinde für Gespräche über die von dem Unternehmen angekündigten alternativen Modelle offen. „Für sachliche Gespräche stehen wir weiterhin ohne Vorurteile zur Verfügung“, betont Fritzsch. Voraussetzung bleibe jedoch, dass die gesetzlichen Vorgaben, die Zuständigkeiten der Gemeinde und der Fachbehörden sowie die kommunale Planungshoheit anerkannt würden. Innovation und Gewerbeansiedlung seien ausdrücklich willkommen, müssten aber auf einer belastbaren und rechtsstaatlichen Grundlage erfolgen. +++
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