Gerichte bestätigen Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk

Es überwiege der mit der Verordnungsregelung verfolgte Zweck

Mehrere Gerichte haben das diesjährige Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verweigerte am Montag in zweiter Instanz, die Verbote per Eilantrag außer Kraft zu setzen. Zwar greife die Regelung gravierend in die Berufsausübungsfreiheit der entsprechenden Hersteller ein, es überwiege aber der mit der Verordnungsregelung verfolgte Zweck, einer weiteren Belastung der medizinischen Versorgungssituation in den Krankenhäusern entgegenzuwirken. Nach allgemeiner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin in besonderer Weise in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Covid-19-Patienten potenziell beeinträchtigen, so die Berliner Richter (Beschlüsse vom 28. Dezember 2020 – OVG 11 S 134.20, OVG 11 S 135.20 u. OVG 11 S 136.20). Auch das Hamburger Verwaltungsgericht hatte das Verbot von Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk am Montag als „notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie“ bestätigt. +++