Gemeindefinanzen: Petersberg führt Wertgrenze ein

Rathaus Petersberg

In Petersberg wurde jetzt eine Wertgrenze eingeführt. Was bedeutet das für die Gemeinde? Und ist man in der Arbeit eingeschränkt? Wir haben einmal im Rathaus und bei den Parteien nachgefragt. In der Sache macht die Einführung einer Wertgrenze für die Gemeinde keinen Unterschied, da die Verwaltung bereits jetzt bei allen Projekten stets die wirtschaftlichste Lösung im Blick und alle Alternativen geprüft hatte, heißt es aus dem Rathaus.

Wir werden diese Ergebnisse nunmehr verstärkt strukturiert vor Einstellung in den Haushaltsplan der Gemeindevertretung vorlegen. Der erhöhte Aufwand bedeutet sicherlich längere Projektlaufzeiten und erzeugt zusätzliche Verwaltungsaufwände. Deswegen hatte der Gemeindevorstand auf Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes eine Wertgrenze von 833.000 Euro empfohlen, die von der Gemeindevertretung nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss auf 500.000 Euro gesenkt worden ist. Die Gemeinde Petersberg ist damit die erste und einzige Kommune im Landkreis Fulda, die eine solche Wertgrenze definiert hat. Es wird spannend zu sehen, ob andere Kommunen nun auch nachziehen werden.

Weiter hieß es aus dem Rathaus: Laut §12 der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung muss für Investitionen von erheblicher Bedeutung ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt werden. Die Verordnung definiert allerdings nicht, was eine „erhebliche Bedeutung“ ist. Deswegen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.01.2023 eine Wertgrenze von 500.000 Euro festgelegt. Das bedeutet, dass ab dem Haushalt 2024 nur dann Investitionen von dieser Höhe aufgenommen werden können, wenn für sie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt. Für die Verwaltung bedeutet dies keine nennenswerte Umstellung der Arbeitsweise, da solche Prüfungen bereits verwaltungsintern stattgefunden haben.

CDU begrüßt den Beschluss

Dem Beschluss der Gemeindevertretung ist eine lange und intensive Diskussion über Partei- und Faktionsgrenzen hinweg vorausgegangen. Das durch die Hessische Gemeindehaushaltsverordnung vorgesehene Instrument, ab einer bestimmten Wertgrenze einen Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen, ist ein Ausdruck der parlamentarischen Haushaltshoheit und somit natürlich zu begrüßen. Zwar war es schon immer gängige Praxis, dass die Verwaltung über das Investitionsprogramm im Haushalt der Gemeinde solche Vorhaben angekündigt und damit die politische Diskussion solcher Vorhaben im Zusammenhang der Haushaltsberatungen sichergestellt hat, die jetzige Regelung schafft aber noch mehr Klarheit. Es ist im Konsens mit vielen Fraktionen und auch im Haushalts- und Finanzausschuss gelungen, aus unterschiedlichen Vorstellungen, insbesondere was die Höhe dieser Grenze angeht, einen guten und tragfähigen Kompromiss zu schaffen, der einerseits die genannten Rechte der Gemeindevertretung wahrt, andererseits aber auch die Verwaltung nicht in ihrer täglichen Arbeit unnötig behindert. Die CDU Petersberg begrüßt diesen Mehrheitsbeschluss also ausdrücklich und hat ihm auch einstimmig zugestimmt.

Grüne haben die Festlegung ebenfalls begrüßt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Petersberg begrüßen die Festlegung der betraglichen Wertgrenze auf 500.000 Euro. Die Grenze ist ein guter Kompromiss. Mit einem zu niedrigen Betrag wird die Verwaltungsarbeit zu sehr behindert. Ein zu hoher Betrag ist dagegen ein Freibrief, um erhebliche Investitionen einzugehen, ohne vorher alle Alternativen geprüft zu haben. Das ist in der Vergangenheit leider bereits geschehen. Wir sind dafür verantwortlich, dass mit dem Geld der Steuerzahlenden sorgfältig umgegangen wird. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Die Festlegung der Wertgrenze auf 500.000 Euro ermöglicht es uns zukünftig, die für die Gemeinde Petersberg beste Lösung zu finden.

Linke hatten eine Wertgrenze von 100.000 Euro beantragt

Die Linke.Offene Liste hat bereits zum Gemeindehaushalt 2023 im November die Festlegung einer Wertgrenze gefordert (Anhang). Auch im Kreistag haben wir aktuell hierzu eine Initiative eingebracht (Anhang). Die Festlegung einer Wertgrenze ergibt sich aus § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung. Mit der Festlegung erfolgt mehr Transparenz für die Bürger und eine stärkere Einbindung der Gemeindevertreter bei großen Investitionen. Mit der Festlegung wird der Betrag beschrieben ab dem der Gemeindevorstand vor Einstellung von Haushaltsmittel zur Vorlage einer konkreten Kostenplanung und einem Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einem Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten verpflichtet ist. Wir befürworten dies grundsätzlich, hatten aber für die Gemeinde Petersberg eine Wertgrenze von 100.000 Euro beantragt. Damit wäre in Petersberg deutlich mehr Transparenz für die Bürger möglich gewesen.

FDP-Petersberg: „Verbesserte Kontrolle der Gemeindefinanzen in Petersberg“

Nach monatelangen Diskussionen und vielen Anträgen ist es nun Realität: Durch die kontinuierlichen Bestrebungen der FDP-Fraktion Petersberg, unterstützt von einzelnen Fraktionen, existiert nun in Petersberg eine „Betragliche Wertgrenze“! Dies bedeutet, dass der Gemeindevorstand nur noch Investitionen bis 500.000 Euro ohne Beteiligung der Gemeindevertretung tätigen darf; bei allen über 500.000 Euro hinausgehenden Investitionen ist vor der Umsetzung zwingend die Gemeindevertretung zu informieren, die dann genehmigen oder ablehnen kann; dies beschloss die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit. Professor Dr. Thomas Stegmann, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion in Petersberg, zeigte sich erfreut: „Endlich wird auch in Petersberg dem §12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Rechnung getragen. +++