Geflügelpest-Verbreitung durch mobile Händler auch in der Region möglich

Umweltministerium und Veterinäramt warnen vor Ankäufen

Es besteht derzeit eine erhöhte Gefahr, dass sich die Geflügelpest durch mobile Geflügelhändler in Hausgeflügelbestände verbreitet, teilte der Main-Kinzig-Kreis mit. Darauf machen das Hessische Umweltministerium und das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises aufmerksam. Da in den vergangenen Tagen vermehrt Einträge des Geflügelpest-Erregers in vorwiegend kleinen Hausgeflügelbeständen in Deutschland gemeldet worden sind, werden Geflügelhalterinnen und -halter aufgerufen, besonders aufmerksam zu sein. Ursache für viele dieser Ausbrüche sind mobile Geflügelhändler, die auf Märkten oder anderen vereinbarten Orten, wie zum Bespiel Autobahnraststätten oder bei Futtermittelhändlern, direkt aus dem Lieferwagen heraus kleine Mengen an Zucht- und Nutzgeflügel zum Verkauf anbieten. Bei zwei solcher Händler wurde das Virus bereits im Bestand nachgewiesen. Die Herkunftsbetriebe liegen im Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen und im Landkreis Weimarer Land in Thüringen.

Da ein solcher mobiler Geflügelhändler am Samstag (27.3.) auch in Schlüchtern in der Vogelsbergstraße und womöglich noch an anderen Orten im Main-Kinzig-Kreis Station gemacht hat, bittet das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz darum, dass sich Geflügelhalterinnen und -halter, die seit Anfang März lebendes Geflügel von einem mobilen Händler erworben haben, bei der zuständigen Stelle im Main-Kinzig-Kreis melden unter Telefon (06051) 8515510, beziehungsweise E-Mail veterinaeramt@mkk.de. Die Bestände können dann auf das Virus getestet werden. „Es ist sehr wichtig, dass wir durch umsichtiges Handeln dazu beitragen, dass sich die Geflügelpest nicht in den heimischen Betrieben ausbreitet“, verdeutlicht Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann, zuständig für das Veterinärwesen und den Verbraucherschutz. Schon durch den Verkauf von Geflügel in geringer Anzahl an viele einzelne Betriebe erhöht sich das Risiko für eine flächendeckende Ausbreitung der Geflügelpest in ganz Deutschland. Leider lasse sich nicht vollständig nachvollziehen, an wen und wohin die mobilen Händler die Tiere verkauft haben.

In Hessen wurde in diesem Winter die Geflügelpest bereits bei vielen Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung festgestellt. Auch der Main-Kinzig-Kreis war teilweise davon betroffen. Nicht zuletzt dank der Umsicht der Geflügelhalter konnte eine Ansteckung von Hausgeflügelhaltungen in größerem Umfang erfolgreich verhindert werden. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen schützt die Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus. Derzeit sollten Bestände intensiv kontrolliert werden und Auffälligkeiten wie beispielweise eine erhöhte Sterblichkeit oder reduzierte Leistung umgehend an die Veterinärbehörden gemeldet werden. Auf der Homepage des Umweltministeriums sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar. +++ pm