„Fulda stellt sich quer e.V.“ unterliegt vor dem OLG Frankfurt

Kurz vor Weihnachten wurde der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 14.11.2019 zugestellt, wonach der Verein „Fulda stellt sich quer e.V.“ zu einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro verurteilt wurde. Ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, wurde für je 200 Euro ein Tag Ordnungshaft angeordnet, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern Andreas Goerke und Benjamin Müller. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Vorausgegangen waren mehrere diffamierende Äußerungen auf der Facebookseite von „Fulda stellt sich quer e.V.“ gegen den AfD-Politiker Pierre Lamely im Landtagswahlkampf 2018, wo der heutige stellvertretende Vorsitzende der AfD Fulda als Direktkandidat für den Wahlkreis Fulda 2 antrat.

„Die Grenzen der freien Meinungsäußerung sind dort erreicht, wo Lügen verpackt als wahre Tatsachen verbreitet werden und dabei nur das Ziel verfolgt wird, das Gegenüber in Misskredit zu bringen, ohne Rücksicht auf Recht und Ordnung oder wenigstens einen Hauch von Anstand und Moral“, erklärte Pierre Lamely, der mehrfach Opfer der verbalen Entgleisungen des Vereins wurde. „Das sind nach meiner Meinung Methoden mit denen die wahren Faschisten um Stalin und Anderen gearbeitet haben und so etwas gehört für mich nicht in den Werkzeugkasten der demokratischen Auseinandersetzung.“ Auf eine außergerichtliche Kontaktaufnahme zur Löschung der Diffamierungen reagierte die Vereinsführung nicht, eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Fulda beeindruckte ebenso wenig, weshalb schließlich ein Ordnungsstrafenverfahren gegen den Verein vom AfD-Politiker einleitet wurde. Bis in die Beschwerdeinstanz versuchte sich die Vereinsführung mit angeblichen Zustellungsmängeln und einer urlaubsbedingten Abwesenheit ihres Vereinsvorsitzenden im sonnigen Spanien aus der Affaire zu ziehen, jedoch vergeblich.

Erfolgreicher war der Verein, der sich immerhin erst vor kurzem eine eigene Geschäftsstelle in der Löherstraße gönnte nachdem man zuvor an der Anschrift der Fuldaer SPD ansässig war, mit dem Vortrag von angeblich nur eingeschränkten finanziellen Ressourcen. Das Gericht reduzierte die Ordnungsstrafe, die allein der Staatskasse zufließt, auf 1.000 Euro drohte dafür aber zusätzlich auch eine Ordnungshaft an, sollte nicht gezahlt werden. Das Landgericht Fulda setzte hier als Vorinstanz noch 5.000 Euro an und hob hervor, dass der Verein mit seinen Äußerungen auch in den Landtagswahlkampf des AfD-Direktkandidanten eingriffen hätte. „Ein Blick auf die Facbook Seite des Vereins genügt um festzustellen, dass überwiegend die AfD Adressat des Vereins ist. Soweit der Verein sich laut eigener Satzung „parteipolitisch unabhängig“ nennt, ist dies nach meinem Verständnis nur eine reine Floskel, um die Erlangung der Gemeinnützigkeit zu erhalten“, so Lamely weiter. „Ich stelle für mich immer wieder fest, dass dem Verein kein Mittel zu schmutzig scheint, wenn es gegen die AfD geht.“

Oft präsentiert sich der Verein in seinen Aktivitäten gegen die AfD in „breiten Bündnissen“, wobei oft die gleichen, bekannten Vertreter aus DGB sowie SPD, Linke und Grünen unter dem Etikett des Vereins gegen die AfD zusammenwirken. „Nachdem sich der Verein – nunmehr gerichtlich bestätigt – klar rechtswidrig im politischen Diskurs verhalten hat, fordere ich die Genossen aus SPD, Linke und Grünen, wie z.B. die Landtagsabgeordnete Sabine Waschke (SPD), die regelmäßig Aktionen des Vereins unterstützt hat, dazu auf, sich klar von den rechtswidrigen Methoden des Vereins zu distanzieren“, fordert Lamely abschließend. +++

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