FFP2-Maskenpflicht im Amtsgericht Fulda

Auch das Amtsgericht Fulda hat seine Infektionsschutzmaßnahmen erhöht. Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts gilt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, und zwar für alle Personen, die das Amtsgericht aufsuchen. OP-Masken und ähnliches reichen nicht mehr aus. Wie bisher gilt, dass Vorsprachen beim Amtsgericht, wenn keine Ladung erfolgt ist, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Selbstverständlich sind auch die üblichen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Die geltenden Hausregeln sind auf der Homepage des Amtsgerichts abrufbar. +++