FDP-Fraktion Petersberg verliert gegen Sven Haustein

Verwaltungsgericht weist Antrag zum Verfahren zurück

Sven Haustein (CDU)

Das Verwaltungsgericht in Kassel hat das von der FDP-Fraktion Peterberg angestrebte Verfahren gegen den Gemeindevertreter und Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Sven Haustein (CDU) abgewiesen. Der Antrag der FDP hatte zum Inhalt, dass eine neue Sitzung anberaumt werden muss und hilfsweise festgestellt wird, dass der Abbruch der Sitzung durch Haustein rechtswidrig war. Beide Anträge hatten keinen Erfolg und wurden vom Gericht abgelehnt. Die FDP muss sämtliche Kosten übernehmen. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 10.000 Euro festgelegt.

Sven Haustein hatte im Juli 2023 als Vorsitzender des Akteneinsichtsausschusses die Sitzung abgebrochen. Der Gemeindevorstand vertrat die Auffassung, dass die Sitzung aufgrund schützenwerter Informationen gemäß § 52 HGO in nichtöffentlicher Sitzung durchgeführt werden müsse. Die Mehrheit im Ausschuss folgte dem nicht und stimmte gegen die Herstellung der Nichtöffentlichkeit. Aufgrund dieses Widerspruchs brach Sven Haustein die Sitzung ab. Er wollte damit ermöglichen, dass dieser Widerspruch zwischen Auffassung des Gemeindevorstandes und der Mehrheit im Ausschuss aufgelöst werden kann. Die FDP-Fraktion stellt aufgrund ihrer Größe kein originäres Mitglied in diesem Ausschuss. Sie verfügt aber über die Möglichkeit eines Gastrechts. Hiervon machte sie in der betreffenden Sitzung keinen Gebrauch.

Nach einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, die dieses Vorgehen als angemessen einschätzte, eröffnete die FDP-Fraktion ein Verwaltungsstreitverfahren beim Verwaltungsgericht in Kassel. Dieser wurde nun abgelehnt und ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Aufgrund des gerichtlichen Beschlusses sieht sich Sven Haustein bestätig. „Jedem steht es grundsätzlich frei in Deutschland jederzeit vor Gericht zu gehen. Dieses Recht hat selbstverständlich auch die FDP-Fraktion. Gleichzeitigkeit bin ich der Überzeugung, dass miteinander reden immer die bessere Methode ist, als Klage zu erheben. Mich hat es wirklich geärgert, dass in der die Klage begleitenden Pressemitteilung die FDP-Fraktion mir vorgeworfen hat, ich würde ständig gegen Recht und Gesetz verstoßen. Dies empfinde ich als wirklich schlechten Stil, gerade unter ehrenamtlichen Gemeindevertretern. Jetzt hat sich herausgestellt, dass es auch objektiv falsch ist,“ so Haustein.

„Ich werde trotz allem den Kontakt zu Herrn Stegmann und der FDP-Fraktion suchen. Ich bin davon überzeugt, dass wir anders miteinander umgehen können und müssen. Die ehrenamtliche kommunale Politik darf sich nicht so beschädigen. Dies wurde unserer Heimatgemeinde nur einen Bärendienst erweisen,“ so der CDU-Politiker in einer Mitteilung abschließend. +++