Düsseldorf. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Flüchtlingspolitik Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch vorgeworfen. „Im Alleingang hat sie Hunderttausende Flüchtlinge ins Land gelassen. Das war zwar sehr mitfühlend, geschah aber ohne erkennbaren Plan“, schreibt Bertrams in einem Beitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Merkels Vorgehen werfe die verfassungsrechtliche Frage auf, ob sie dazu überhaupt legitimiert war. „In unserer repräsentativen Demokratie liegen alle wesentlichen Entscheidungen – gerade auch solche mit Auswirkung auf das Budget – in den Händen der vom Volk gewählten Abgeordneten“, so Bertrams mit Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter deutscher Truppen im Ausland. Ohne parlamentarische Zustimmung dürfe es solche Einsätze nicht geben.
„Kann also schon die Entsendung einiger Hundert Soldaten nach Mali nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen, dann ist diese erst recht erforderlich, wenn es um die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge geht“, so Bertrams. „Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der Selbstermächtigung.“ Man könne auch von einer „selbstherrlichen Kanzler-Demokratie“ sprechen, so der Jurist, der von 1994 bis 2013 an der Spitze des Münsteraner Verfassungsgerichtshofs stand. +++ fuldainfo
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Richtig ist, dass die Kanzlerin in der Flüchtlingspolitik nichts im Griff hat:
weder das Management der Einwanderung (wofür vorrangig ihr überforderter Innenmister übergeordnet zuständig ist), noch ihre, wenns darauf ankommt, illoyalen Minister De Maizière und Schäuble, noch ihre zwar gut gemeinten, aber planlosen Willkommenssignale, noch die Unionsparteien in der Flüchtlingspolitik, noch die populistischen, rechten Hetzparolen vieler ihrer Parteifreunde, noch die CDU/CSU-Granden, von denen sie sich Jahrhundertfehler vorhalten läßt, noch die EU, wo sie erfolglos agiert (von den lächerlich 160 Tsd zur Umverteilung vorgesehenen Flüchtlingen sind gerade mal 160 umverteilt!)! Hat sie die Verfassung noch im Griff?
Zudem sind, wie Gabriel kürzlich richtig analysierte, viele von der Union vertretenen Maßnahmen Ausdruck regierungsamtlicher Hilflosigkeit, also wenig zielführend. Wenn sich z.B. Merkel im Nachgang zu dem putschartig von De Maizière wieder in Kraft gesetzten Dublinabkommen einerseits wieder damit identifiziert, gleichzeitig aber, wie viele andere auch bekennt, dass dies im großen Stil derzeit gar nicht praktizierbar ist, dann ist die Asylpolitik mittlerweile offensichtlich vorwiegend zur Symbolpolitik verkommen! Auch die täglich neu aus der Union kolportierten Vorschläge wie Aussetzung des Familiennachzugs, Abweisung an der deutschen Grenze sind bekanntermaßen derzeit im nennenswerten Umfang gar nicht umsetzbar, u.a. auch deswegen, weil dem unter Verantwortung von De Maizière geführten BAMF die Kontrolle entglitten ist.
Spätestens jetzt wäre – nachdem die Kanzlerin offensichtlich versagt – der bedeutendere Teil der Koalition gefordert. Der SPD-Chef muß die Reißleine ziehen, die Koalitionsfrage stellen und mehr Verantwortung in der Flüchtlingspolitik übernehmen. Die zweitbeste Lösung wäre, dem Vorschlag von Gauweiler zu folgen!
Vielleicht spielt aber die Union – auf dem Rücken der Flüchtlinge – einfach mal wieder das Good Guy (Merkel) – Bad Guy (Seehofer, neuerdings auch De Maizière)-Spiel mit der SPD.
Verkehrte Welt?
http://youtu.be/QqoSPmtOYc8
Viel Spaß beim Anhören!
Rock-Blogger, Blog-Rocker und Roll’n Rocker Sigismund Rüstig posted auf multimediale Weise Meinungen und Kommentare zu aktuellen Reiz-Themen in Form von Texten und Liedern.
Ist dies noch keinem aufgefallen? Frau Merkel regiert öfters am Parlament vorbei und ist deswegen schon mehrmals vom Bundestagspräsident ermahnt und vom Bundesverfassungsgericht zurück gepfiffen worden. Das Grundgesetz soll wohl für die Flüchtlinge gelten; die eigene Regierung handhabt es dagegen sehr flexibel. Aber: Solange die Umfragewerte für die CDU und ihrer Chefin so gut sind, besteht kein Grund, sich selbst zu hinterfragen. Und verfassungsrechtliche Fragen sind für das große Publikum eher langweilig, es sei denn, man ist mal selbst betroffen.