EU-Kommission: Gutscheinzwang verstößt gegen Verbraucherrecht

Bundesregierung hält an Gutscheinen für Reise-Stornierungen fest

Die EU-Kommission hat Plänen der Bundesregierung, die Verbraucherrechte bei Reiseabsagen wegen der Corona-Pandemie einzuschränken, eine Absage erteilt. Der zuständige Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, er sei sich der beispiellosen Krise für den Tourismussektor in Europa bewusst, doch müssten Entscheidungen der Mitgliedstaaten mit EU-Recht übereinstimmen und in der EU koordiniert werden.

Nach EU-Recht „haben Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung bevorzugen“, so Reynders. Die Bundesregierung hatte gefordert, die entsprechenden Regelungen in der EU zu lockern: Der Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen sollte für Pauschalreisen und Flüge ausgesetzt werden, stattdessen sollten die Unternehmen Gutscheine ausgeben können, die bis Ende 2021 gültig wären. Entsprechende Forderungen hatte die Bundesregierung in Schreiben an die EU-Kommission erhoben. Doch Reynders fordert nun, stattdessen „pragmatische und attraktive Lösungen für die betroffenen Unternehmen und Verbraucher“ zu finden. „Alle Beteiligten sollten zusammenarbeiten, um das Angebot freiwilliger und gesicherter Gutscheine zu fördern, die für die meisten Verbraucher attraktiv wären“, sagte der EU-Kommissar.

Bundesregierung hält an Gutscheinen für Reise-Stornierungen fest

Die Bundesregierung will trotz des Widerstands der EU-Kommission an einer Gutscheinlösung für stornierte Reisen in der Coronakrise festhalten. „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die erste Einschätzung der Kommission zu der vorgeschlagenen Gutscheinlösung zur Kenntnis genommen“, sagte ein Ministeriumssprecher dem „Handelsblatt“. „Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene weiter auf den Handlungsbedarf für eine einheitliche und praktikable Lösung hinweisen und sich für eine europarechtskonforme Gutscheinlösung einsetzen, die in der jetzigen Situation auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen berücksichtigt.“ Die Bundesregierung plädiert bisher für eine verpflichtende Gutscheinlösung. Diese lehnt EU-Justiz- und Verbraucherkommissar Didier Reynders allerdings mit Verweis auf das EU-Recht ab. +++

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