Energiewende – Alsheimer: Ausnahmen zulassen, wo Arbeitsplätze gefährdet sind

Frankfurt am Main. Im Zuge der EEG-Reform will die Große Koalition die Privilegierung des Eigenstromverbrauchs teilweise aufheben. Nachdem bislang zahlreiche Ausnahmeregelungen vorgesehen waren, haben sich die Energiepolitiker der Regierungskoalition jetzt darauf verständigt, dass alle Verbraucher von selbsterzeugtem Strom künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten sollen.

Der Vorsitzende des Vorstands der Mainova AG Dr. Constantin H. Alsheimer hält dieses Vorgehen für richtig: „Die Energiewende ist eine große nationale Aufgabe. Ihr Ziel ist der Klimaschutz – kurzum ein öffentliches Gut. Diese Aufgabe zu bewältigen, kann nicht nur denjenigen überlassen werden, die auf den Bezug von Strom angewiesen sind. Wir brauchen ein höheres Maß an Gerechtigkeit bei der Finanzierung der Energiewende.“ Ausnahmen sollten zulässig sein, wo Arbeitsplätze gefährdet sind: „Für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, halte ich eine niedrigere Belastung des Eigenstroms für sachgerecht.“

Alsheimer erklärte weiter: „Die zunehmende Selbstversorgung sorgt dafür, dass die Kosten der Energiewende verstärkt jenen Verbrauchern aufgebürdet werden, die diese Option nicht haben – also vor allem Mieter, aber auch viele Kleingewerbetreibende. Im Kern geht die Diskussion um die Eigenversorgung also vor allem um das Problem der gerechten Finanzierung der Energiewende.“ +++ fuldainfo