Rund 5.200 Einrichtungen und Unternehmen haben gegenüber den zuständigen Gesundheitsämtern in den vergangenen Wochen ihre Meldungen abgegeben, teilte das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration mit.
Seit dem 16. März dieses Jahres gilt für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im medizinischen Bereich die vom Bund im Dezember 2021 beschlossene einrichtungsbezogen Impfpflicht. Kliniken, Pflegeeinrichtungen für Senioren, Praxen sowie ambulante Dienste sind danach verpflichtet, Mitarbeiter, die bislang nicht geimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise bestehen, beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Rund 5.200 hessische Einrichtungen und Unternehmen haben gegenüber den zuständigen Gesundheitsämtern in den vergangenen Wochen ihre Meldungen abgegeben. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat für die Meldungen und das weitere Verfahren ein landesweites digitales Meldeportal eingerichtet, um den Austausch praktikabel und datensicher auszuführen.
„Besonders in den stationären Einrichtungen der Pflege, die seit Beginn der Pandemie besonders im Fokus stehen, ist die Bestandsaufnahme sehr positiv“, so der Minister weiter.
4,2 Prozent der rund 66.000 impfpflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der stationären Pflege können als nicht geimpft gelten. Aber auch in den Kliniken und medizinischen Einrichtungen liegt der Anteil unter den zuvor prognostizierten zehn Prozent nicht Geimpfter: Dort erreicht der Anteil nicht geimpfter Personen 8 Prozent von rund 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
„Wir setzen deshalb gemeinsam mit den hessischen Gesundheitsämtern weiter darauf, alle Beschäftigten in den Einrichtungen von einer Impfung zu überzeugen. Dies dient nicht nur dem Selbstschutz, sondern vor allem dem Schutz besonders vulnerabler Menschen in Pflegeeinrichtungen und Kliniken, “so Klose abschließend. +++ pm
