Ein seltenes Jubiläum konnte jüngst Hermann-Josef Walk aus Marbach feiern

Das 50-jährige Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst

Hermann-Josef Walk. Foto: privat

Herr Walk trat am 1. April 1974 in die Dienste des bischöflichen Generalvikariats Fulda ein, wo er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2011 in der Bauabteilung tätig war. Seit 1985 ist er zudem als Schöffe im Ortsgericht Petersberg II tätig, welches für Marbach, Steinau und Steinhaus zuständig ist. Dieses Amt bekleidet er bis heute, sodass er am 1. April 2024 eine Dienstzeit von 50 Jahren im öffentlichen Dienst vollendet hat.

Der Direktor des Amtsgerichts Fulda, Herr Lautenbach, überreichte ihm die Glückwunschurkunde des Hessischen Ministerpräsidenten, in der dieser Herrn Walk Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste ausspricht.

In Hessen verfügt jede Gemeinde über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es derzeit rund 880 Ortsgerichte, die als Hilfsbehörden der Justiz fungieren. Sie übernehmen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte.

Jedes Ortsgericht besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: dem Ortsgerichtsvorsteher oder der Ortsgerichtsvorsteherin und vier Ortsgerichtsschöffen oder Ortsgerichtsschöffinnen. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. +++ pm

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