EDAG: Einsparmaßnahmen zeigen im ersten Quartal Wirkung

Marktumfeld hellt sich auf

EDAG verspürt im ersten Quartal 2021 weiterhin die Effekte der Corona-Pandemie sowie Belastungen eines Cyber-Vorfalls im März, teilte das Unternehmen mit. In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2021 ging der Konzernumsatz um 18,9 Prozent auf 156,7 Millionen Euro zurück (Vorjahr: 193,2 Millionen Euro). Die Ergebnisauswirkungen konnten jedoch stark durch die im Vorjahr ergriffenen Einsparmaßnahmen abgemildert werden. Das bereinigte Konzern-EBIT lag bei 1,4 Millionen Euro (Vorjahr: 3,8 Millionen Euro).

Die Segmente Vehicle Engineering und Electrics/Electronics waren profitabel und konnten ihr Ergebnis gegenüber dem Vorjahr sogar steigern; im Segment Production Solutions wurde hingegen ein negatives EBIT erzielt. Dieses Segment war durch die oben genannten Effekte besonders stark betroffen. Zum 31. März 2021 beschäftigte die EDAG Gruppe 7.871 Mitarbeiter (Vorjahr: 8.345 Mitarbeiter). „Das Marktumfeld für Entwicklungsdienstleister hellt sich aktuell auf, wir blicken daher mit einem wachsenden Optimismus insbesondere auf das zweite Halbjahr“, führt Cosimo De Carlo, CEO der EDAG Gruppe, aus. Im Geschäftsjahr 2021 wird weiterhin ein moderater Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr erwartet. Auf Basis aktueller Einschätzungen wird von einem verhältnismäßig schlechteren ersten Halbjahr 2021 und einem verhältnismäßig besseren zweiten Halbjahr 2021 ausgegangen, wobei diese Einschätzung maßgeblich von der weiteren pandemischen Entwicklung abhängt. Im schlechtesten Fall kann es zu einer Umsatzstagnation respektive zu einem Umsatzrückgang kommen. In beiden Fällen wird aufgrund der implementierten Einsparmaßnahmen von einer spürbaren Ergebnisverbesserung im bereinigten EBIT ausgegangen.

Ausblick auf die Generalversammlung

Am 23. Juni 2021 wird die EDAG Engineering Group AG ihre ordentliche Generalversammlung in Zürich abhalten. Auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie und damit einhergehenden Restriktionen ist eine persönliche Teilnahme der Aktionäre an der Generalversammlung auch in diesem Jahr nicht möglich. Aktionäre, die ihre Stimmrechte an der Generalversammlung ausüben möchten, können das entsprechende Vollmachtsformular bis zum 18. Juni 2021 über ihre jeweilige Depotbank oder bei der Gesellschaft gegen Überlassung eines Ausweises, der die Hinterlegung der Aktie(n) bei einer Bank bescheinigt, beziehen. +++ pm