Ein umfangreicher Polizeieinsatz hat am Montag in Fulda und Künzell ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in eine neue Phase geführt. Beamtinnen und Beamte der osthessischen Kriminalpolizei nahmen drei Männer im Alter von 21, 21 und 22 Jahren fest. Den Maßnahmen waren umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass die Beschuldigten mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben.
Gegen einen der beiden 21-Jährigen sowie gegen den 22-Jährigen hatten die Ermittler im Vorfeld Haftbefehle erwirkt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Fulda erließ das Amtsgericht Fulda zudem Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt sechs Wohnungen. Die Maßnahmen erstreckten sich auf den Innenstadtbereich von Fulda, einen Stadtteil der Stadt sowie auf die Gemeinde Künzell. Damit konzentrierte sich der Einsatz nicht auf einen einzelnen Ort, sondern auf mehrere Wohnungen, die nach den bisherigen Ermittlungen für das Verfahren von Bedeutung waren.
Die Festnahmen erfolgten im Zuge der Durchsuchungen. Einen 21-Jährigen griffen die Einsatzkräfte in der Innenstadt von Fulda auf, den 22-Jährigen nahmen sie in Künzell fest. Anschließend vollstreckten die Beamtinnen und Beamten die erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse. Dabei nahmen sie auch den 22-Jährigen in seiner Wohnung in Fulda fest. Bei den Durchsuchungen fanden die Einsatzkräfte unter anderem Betäubungsmittel, Bargeld und Waffen. Zu den sichergestellten Waffen gehörten Elektroschocker und Schreckschusswaffen. Darüber hinaus stellten die Ermittler weitere Beweismittel sicher, die für das laufende Ermittlungsverfahren relevant sind.
Gerade die Verbindung von mutmaßlichem Betäubungsmittelhandel, Bargeld und aufgefundenen Waffen verleiht dem Verfahren eine besondere Bedeutung. Die Polizei ermittelt dabei nicht lediglich wegen des Besitzes von Drogen, sondern wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Über die konkrete Art und Menge der sichergestellten Betäubungsmittel machten die Behörden bislang keine weiteren Angaben. Auch zu möglichen Abnehmern, Lieferwegen oder einer darüber hinausgehenden Organisationsstruktur liegen derzeit keine näheren Informationen vor.
Für die beiden 21- und 22-Jährigen steht nun die Entscheidung über die Untersuchungshaft an. Sie sollen einem Haftrichter des Amtsgerichts Fulda vorgeführt werden. Dieser entscheidet über die Vollzugsetzung der bereits bestehenden Haftbefehle. Der weitere 21-jährige Deutsche wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Damit ist zugleich klargestellt, dass die Festnahme nicht automatisch für alle drei Beschuldigten in eine Untersuchungshaft mündet. Über die weitere rechtliche Bewertung entscheiden nun Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die Ermittlungen sind mit den Durchsuchungen und Festnahmen noch nicht abgeschlossen. Vielmehr geht es für die Ermittler nun darum, die sichergestellten Betäubungsmittel, Bargeld, Waffen und weiteren Beweismittel auszuwerten und die jeweiligen Tatvorwürfe den einzelnen Beschuldigten konkret zuzuordnen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Weitere Auskünfte zum Verfahren behält sich die Staatsanwaltschaft Fulda vor.
Im Zusammenhang mit den vorliegenden Angaben wird zudem auf zwei weitere Festnahmen verwiesen. Ein 20-Jähriger und ein 33-Jähriger waren bereits am Samstag (12. September) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Fulda der Haftrichterin am Amtsgericht Bad Hersfeld vorgeführt worden. Diese erließ Untersuchungshaftbefehle gegen die beiden Männer. Anschließend wurden sie in eine hessische Justizvollzugsanstalt überstellt.
Welche konkreten Zusammenhänge zwischen diesem Verfahren und den am Montag erfolgten Festnahmen bestehen, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht abschließend ableiten. Die Staatsanwaltschaft Fulda hat sich weitere Auskünfte vorbehalten. Damit bleibt zunächst die Auswertung der umfangreichen Beweismittel abzuwarten. Erst sie dürfte Aufschluss darüber geben, welche Rolle die einzelnen Beschuldigten gespielt haben und wie weit der Verdacht des Betäubungsmittelhandels tatsächlich reicht. +++

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