City-Parkhaus während des Hessentags eingeschränkt nutzbar

Vom 5. bis 18. Juni 2019 steht das City-Parkhaus in Bad Hersfeld nicht für den regulären Verkehr zur Verfügung. In diesem Zeitraum kann das Parkhaus jedoch von Personen, die im Vorfeld einen entsprechenden Stellplatz gemietet haben, unter Einhaltung nachfolgender Rahmenbedingungen angefahren werden:

1. Die Mieter von den Stellplätzen müssen über die Website www.hessentag2019.de eine Zufahrtsberechtigung beantragen. Die Zufahrtsberechtigung kostet keine Gebühr und wird etwa 3 Wochen vor dem Hessentag den Antragstellern zugesandt.

2. Die Zufahrt zum City-Parkhaus erfolgt vom 5. bis 18. Juni ausschließlich in der Zeit von 5 Uhr bis 9 Uhr über die Dippelstraße (Einfahrt gegenüber dem Jugendhaus). Eine Zufahrt nach 9 Uhr ist nicht mehr möglich.

3. Die Ausfahrt aus dem Parkhaus ist in der Zeit ab 9.30 Uhr über die Straßen „An der Obergeis/Hinterer Steingraben/Untere Frauenstraße“ möglich.

Dauerparker können unter Einhaltung der genannten Bedingungen das Parkhaus nutzen. Sollte für einzelne Dauerparker eine Zufahrt/Ausfahrt zu anderen Zeiten erforderlich sein, muss beim Magistrat der Stadt ein Ausweichparkplatz beantragt werden, unter verkehrhessentag@bad-hersfeld.de. Die Ausweichparkplätze werden den Antragstellern etwa 3 Wochen vor dem Hessentag zugewiesen. Auch eine Beschilderung/Kontrolle dieser Ausweichflächen erfolgt über die Stadt. Privatpersonen oder Firmen, die während des Hessentages einen Stelplatz mieten wollen, können im Bettenfachgeschäft „LivingStars“ im Rechberggebiet, Heinrich-von-Stephan-Str. 7, Einfahrtickets erwerben. +++