Am Dienstagabend, den 12. August, kam es im Fuldaer Stadtbezirk Aschenberg zu einem gefährlichen Vorfall mit einem Laserpointer. Gegen 21.30 Uhr meldete ein Anwohner der Polizei, aus einem benachbarten Haus mit einem grünen Laserpointer geblendet worden zu sein. Kurz darauf ging ein weiterer Notruf ein: Pilot und Co-Pilot des Rettungshubschraubers Christoph 28 berichteten, beim Überflug über Fulda im Bereich des Aschenbergs ebenfalls durch einen grünen Laserstrahl beeinträchtigt worden zu sein.
Dank genauer Ortsangaben konnten Einsatzkräfte der Polizeistation Fulda das betroffene Wohnhaus schnell lokalisieren. Dort trafen sie zwei Jungen im Alter von neun und zehn Jahren an, die beim Großvater des jüngeren Kindes übernachteten. Nach bisherigen Erkenntnissen hatten die Kinder aus einem Dachgeschossfenster mit dem Laserpointer in die Umgebung geleuchtet, während sich die Großeltern im Erdgeschoss aufhielten.
Die Polizei belehrte die beiden Jungen im Beisein der Großeltern ausführlich über die Gefahren ihres Handelns. Der Laserpointer wurde sichergestellt, zudem leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ein.
Das Blenden von Piloten mit einem Laserpointer kann zu erheblichen Sichtbehinderungen und Ablenkungen führen. Im schlimmsten Fall besteht die Gefahr eines Absturzes. Entsprechend stuft das Gesetz solche Handlungen als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr ein. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. +++

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