Caritasverband für die Diözese Fulda warnt – Digitalisierung darf nicht zu Exklusion führen

Klientel darf durch Digitalisierungswelle nicht benachteiligt werden

Die Digitalisierung hat durch die Corona-Pandemie rasant an Fahrt aufgenommen. Was sich in vielen Bereichen positiv auswirkt und begrüßenswert ist, stellt manche Menschen stellenweise vor Probleme: Das betrifft auch die Kommunikation mit den Behörden, wenn die persönliche Beratung – wie zu Zeiten des Corona-Lock-Downs – durch Telefonkontakte oder Online-Formulare ersetzt ist.

Einerseits fallen durch die digitale Kommunikation bürokratische Hürden, Anfahrtswege und Wartezeiten weg. Auf der anderen Seite ist es aber gerade für Personen mit Sprachbarrieren oder mit geringem Einkommen durch diese Neuerungen schwieriger geworden, Poststücke und Schriftverkehr eigenständig zu bearbeiten. Erschwertes Verstehen im Ferngespräch – Telefonate stellen für durch Sprachbarrieren eingeschränkte Menschen eine deutlich höhere Hürde dar als ein persönliches Gespräch – sowie fehlendes Equipment wie PC, Drucker und Scanner verhindern problemlose Kommunikation.

Zur Kompensation solcher Schwierigkeiten wandten sich Betroffene in den letzten Monaten vermehrt an Wohlfahrtsverbände wie die Caritas. Deshalb warnt der Caritasverband für die Diözese Fulda nun davor, dass diese Menschen langfristig durch die fortschreitende Digitalisierung womöglich überfordert sind und „abgehängt“ werden. „Die Klientinnen und Klienten dürfen durch die Digitalisierung nicht außen vor bleiben. Viele von ihnen benötigen das persönliche Gespräch aufgrund sprachlicher Probleme oder fehlendem Zugang zur technischen Ausstattung“, sagt Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch.

Der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, zu dessen Vorstand Juch zählt, hat die Sorgen und Nöte seiner Mitgliedsverbände in dieser Angelegenheit gesammelt und ausgewertet. Dabei kam die Liga zu dem Ergebnis, dass Digitalisierung stellenweise zwar Hürden abbaut, aber im Sinne gelingender Kommunikation immer bedarfsgerecht eingesetzt werden sollte. Arbeitssuchend- und Arbeitslosenmeldungen seien beispielsweise häufig nur online möglich, auch die Identität müsse auf diesem Weg nachgewiesen werden. Bei diesen Vorgängen behilflich sein müssen derzeit oft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverbände, was auf Dauer zu einer Überlastung in den Beratungsstellen bzw. zur Überlagerung der eigentlichen Ziele und Aufgaben der Sozialberatung führen könnte. +++ pm