Bundesverwaltungsgericht stoppt Arbeiten am Fehmarnbelttunnel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Baggerarbeiten für den deutsch-dänischen Fehmarnbelttunnel auf deutscher Seite gestoppt. Damit folgen die Richter einem Antrag des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Das Aktionsbündnis hatte am Donnerstag beantragt, dass das Ausbaggern des Tunnelgrabens vor Fehmarn im Bereich von geschützten Riffen untersagt wird, bis das Gericht in etwa drei Monaten über einen Eilantrag des Bündnisses gegen die Arbeiten entschieden hat. In einem Beschluss, der am Freitag getroffen wurde, verlangt das Gericht nun genau das vom Land Schleswig-Holstein: Es sei „sicherzustellen, dass mit Eingriffen in Riffflächen, bezüglich derer gemäß den Urteilen des Senats ein ergänzendes Verfahren durchzuführen war, noch nicht begonnen wird“. Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hatte im Zuge dieses „ergänzenden Verfahrens“ im September die Zerstörung der geschützten Riffe auf der Tunneltrasse erlaubt, aber den dänischen Bauherrn verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Das Aktionsbündnis reichte gegen diesen Beschluss des Landes Klage und den Eilantrag ein. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen